Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 beschlossen, den Fortschreibungsentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land, Themenbereich Wohnen und Gewerbe, betreffend Flächen in der Ortsgemeinde Zemmer, Bereich Schönfelderhof im jetzt erreichten Planungsstand zu veröffentlichen.
Diese Veröffentlichung des Planentwurfes findet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025
statt.
Die ausliegenden Unterlagen können während des Zeitraums der Veröffentlichung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land (www.trier-land.de) im Bereich Bauen & Wirtschaft - Bauen und Wohnen - Planverfahren eingesehen und über das Geoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) abgerufen werden.
Zusätzlich können die Unterlagen grundsätzlich während des Zeitraums der Veröffentlichung innerhalb der behördlichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch auch von 14.00 – 15.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 325, eingesehen werden. Nach vorheriger telefonischer Absprache unter Tel-Nr. 0651-9798-365 ist es auch möglich, außerhalb dieser Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes kann der beigefügten nicht maßstäblichen Kartenunterlage entnommen werden.
Der Fortschreibungsentwurf des Flächennutzungsplanes besteht aus der Planzeichnung und einer Begründung (Teil 1 – städtebaulicher Teil und Teil 2 – Umweltbericht).
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:
Umweltbericht (Büro für Landespflege, Egbert Sonntag; Juli 2024) zum Fortschreibungsentwurf, mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen.
Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind:
A. Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben aus Fachplanungen und -informationen, u.a.:
B. Bestandsbeschreibung und Bewertung planungsrelevanter Schutzgüter
C. Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung
D. Prognose bei Durchführung der Planung, zu erwartende Auswirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich (anlagebedingte Auswirkungen, artenschutzrechtliche Beurteilung, Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern)
E. Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Maßnahmen
F. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Plans
G. Auswirkungen auf Grund der Anfälligkeit bei Unfällen und Katastrophen
H. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung gem. § 4c BauGB - Monitoring
I. Allgemein verständliche Zusammenfassung.
Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor und werden mit ausgelegt:
Während der genannten Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern bzw. Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die E-Mail-Adressen elmar.schwickerath@trier-land.de oder rathaus@trier-land.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. postalisch an die Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter der Adresse www.trier-land.de im Bereich Datenschutz.