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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 4/2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung

Satzung zum Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Badbetrieb der Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR – Anstalt des öffentlichen Rechts

für das Wirtschaftsjahr 2026

Der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR (VGW-TL AöR) - Anstalt des öffentlichen Rechts der Verbandsgemeinde Trier-Land hat am 06.01.2026 aufgrund der §§ 33 i.V.m. §§16 und 17 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S.373) und § 12 der Satzung der VGW-TL AöR vom 05.11.2025, zuletzt geändert mit der 1. Änderungssatzung vom 17.12.2025, für den Betriebszweig Badbetrieb des folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird im

Erfolgsplan

in den Erträgen

auf 979.048,04 €

in den Aufwendungen

auf 979.048,04 €

Vermögensplan

in den Einnahmen

auf 607.111,79 €

in den Ausgaben

auf 525.101,00 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 480.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 250.000 €.

Trierweiler, 06.01.2026
Jürgen Karst
VGW-TL AöR
- Vorstand -