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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 4/2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung

Satzung zum Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Energieversorgung der Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR

– Anstalt des öffentlichen Rechts für das Wirtschaftsjahr 2026

Der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR (VGW-TL AöR) - Anstalt des öffentlichen Rechts der Verbandsge-meinde Trier-Land hat am 06.01.2026 aufgrund der §§ 33 i.V.m. §§16 und 17 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S.373) und § 12 der Satzung der VGW-TL AöR vom 05.11.2025, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.12.2025, für den Betriebszweig Energieversorgung den folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird im

Erfolgsplan

in den Erträgen

in den Aufwendungen

Vermögensplan

in den Einnahmen

in den Ausgaben

festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 350.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 10.000 € festgesetzt.

Trier, 06.01.2026
Jürgen Karst
VGW-TL AöR
-Vorstand-