Satzung zum Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Energieversorgung der Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR
– Anstalt des öffentlichen Rechts für das Wirtschaftsjahr 2026
Der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR (VGW-TL AöR) - Anstalt des öffentlichen Rechts der Verbandsge-meinde Trier-Land hat am 06.01.2026 aufgrund der §§ 33 i.V.m. §§16 und 17 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S.373) und § 12 der Satzung der VGW-TL AöR vom 05.11.2025, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.12.2025, für den Betriebszweig Energieversorgung den folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird im | |
| Erfolgsplan | |
| in den Erträgen | auf 5.000,00 € |
| in den Aufwendungen | auf 11.195,00 € |
| Vermögensplan | |
| in den Einnahmen | auf 400.000,00 € |
| in den Ausgaben | auf 362.054,00 € |
| festgesetzt. | |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 350.000 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 10.000 € festgesetzt.