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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 41/2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Themenbereich Solarenergie für Bereiche der Ortsgemeinden Aach, Newel und Welschbillig

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.06.2026 die Einleitung eines Verfahrens zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes – Themenbereich Solarenergie – für Teilbereiche der Ortsgemeinden Aach, Newel und Welschbillig beschlossen.

Ziel des Verfahrens ist es, die Änderungsbereiche auf Ebene der Flächennutzungsplanung als Sonderbaufläche Photovoltaik, Sonderbaufläche Agri-Photovoltaik bzw. als Sonderbaufläche regenerative Energien mit Vorrang Windenergie auszuweisen.

Bislang sind die Flächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft, die jetzt als Sonderbaufläche regenerative Energien vorgesehene Fläche zusätzlich als Sonderbaufläche Windenergie ausgewiesen.

Die genauen Änderungsbereiche können der beigefügten Kartenunterlage entnommen werden.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 12.10.2026 bis einschließlich 11.11.2026.

Die Planunterlagen, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit integriertem Umweltbericht inklusive Anlagen, sind im oben genannten Zeitraum auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land (Adresse www.trier-land.de) im Bereich Bauen & Wirtschaft – Bauen und Wohnen – Planverfahren einzusehen und können über das Geoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) abgerufen werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme während der behördlichen Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 12:30 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 325. Eine vorherige telefonische Terminabstimmung unter 0651 9798365 ist empfehlenswert.

Nach vorheriger telefonischer Absprache unter der v. g. Telefonnummer ist es auch möglich, außerhalb dieser Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Während des genannten Beteiligungszeitraums kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern bzw. Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch an die E-Mail-Adressen elmar.schwickerath@trier-land.de oder rathaus@trier-land.de übermittelt, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. postalisch an die Verbandsgemeinde Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Trier, den 30.09.2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
gez. Michael Holstein
Bürgermeister