Der Verbandsgemeinderat hat am 10.07.2024 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeinde-ordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), die folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 10.07.2024 beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
(1) Im § 3 Abs. 2 Nr. 4 werden die Worte „Werksausschuss Eigenbetrieb „Abwasserwerk Verbandsgemeinde Trier -Land““ durch die Worte „Projektausschuss Verwaltungsgebäude“ ersetzt.
(2) Im § 3 Abs. 3 werden die Worte
| Werkausschuss Eigenbetrieb „Abwasserwerk | |
| Verbandsgemeinde Trier-Land“ | 12 Mitglieder u. 12 Stellvertreter |
| durch die Worte |
|
| Projektausschuss Verwaltungsgebäude | 9 Mitglieder u. 9 Stellvertreter |
| ersetzt. | |
(1) § 4 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut:
Dem Projektausschuss Verwaltungsgebäude wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Sanierung des Verwaltungsgebäudes übertragen:
| 1. | Vorberatung aller Beschlüsse für den Abschluss der Leistungsstufen 1 und 2 (Stufenverträge) sowie über die Finanzierung und Förderung der Sanierungsmaßnahme und des ausgelagerten Verwaltungsbetriebes; |
| 2. | Beschlussfassung über Bedarfsplanung, Raumprogramm, Materialwahl, Konstruktionsmerkmale, technische Gebäudeausstattung sowie gestalterische Elemente im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel; |
| 3. | Abschluss von Miet-, Nutzungs-, Dienstleistungs- und sonstigen Verträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der temporären Ausgliederung und interimsweisen Unterbringung der Verwaltung; |
| 4. | Vergabe von Aufträgen und Arbeiten, sowie die im Rahmen von Vergabeverfahren erforderlichen Entscheidungen über die Auswahl und Bewertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten, insbesondere in Verfahren nach VgV, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist; |
| 5. | Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der Abschluss von Vergleichen, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist. |
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Trier-Land in Kraft.