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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 41/2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung der III. Änderungssatzung vom 29.09.2026 zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land vom 10.07.2024

Der Verbandsgemeinderat hat am 10.07.2024 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeinde-ordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), die folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 10.07.2024 beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§1

§ 3 wird wie folgt geändert

(1) Im § 3 Abs. 2 Nr. 4 werden die Worte „Werksausschuss Eigenbetrieb „Abwasserwerk Verbandsgemeinde Trier -Land““ durch die Worte „Projektausschuss Verwaltungsgebäude“ ersetzt.

(2) Im § 3 Abs. 3 werden die Worte

Werkausschuss Eigenbetrieb „Abwasserwerk

Verbandsgemeinde Trier-Land“ 

12 Mitglieder u. 12 Stellvertreter

durch die Worte 

Projektausschuss Verwaltungsgebäude

9 Mitglieder u. 9 Stellvertreter

ersetzt.

§2

§ 4 wird wie folgt geändert

(1) § 4 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut:

Dem Projektausschuss Verwaltungsgebäude wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Sanierung des Verwaltungsgebäudes übertragen:

1.

Vorberatung aller Beschlüsse für den Abschluss der Leistungsstufen 1 und 2 (Stufenverträge) sowie über die Finanzierung und Förderung der Sanierungsmaßnahme und des ausgelagerten Verwaltungsbetriebes;

2.

Beschlussfassung über Bedarfsplanung, Raumprogramm, Materialwahl, Konstruktionsmerkmale, technische Gebäudeausstattung sowie gestalterische Elemente im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel;

3.

Abschluss von Miet-, Nutzungs-, Dienstleistungs- und sonstigen Verträgen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der temporären Ausgliederung und interimsweisen Unterbringung der Verwaltung;

4.

Vergabe von Aufträgen und Arbeiten, sowie die im Rahmen von Vergabeverfahren erforderlichen Entscheidungen über die Auswahl und Bewertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten, insbesondere in Verfahren nach VgV, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist;

5.

Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der Abschluss von Ver­gleichen, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist.

§ 3

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Trier-Land in Kraft.

Trier, den 30.09.2026
Verbandsgemeinde Trier-Land
Gez.: Michael Holstein
Bürgermeister