Titel Logo
Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 42/2023
Verbandsgemeinde Trier-Land
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Abschlussbekanntmachung

zur Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen „Ramstein 1 - 3“, Gemarkung Kordel, Verbandsgemeinde Trier-Land, Landkreis Trier-Saarburg, zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung

Begünstigter: Zweckverband Wasserwerk Trier-Land

Im Zuge der Durchführung des o. g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die geplante Maßnahme in der Verbandsgemeinde Trier-Land, in der sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz - LWG). Während der Einwendungsfrist sowie der Nachfrist wurden Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben. Diese wurden im Rahmen des durchzuführenden Erörterungstermins mit allen Verfahrensbeteiligten erörtert.

Mit Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 27.07.2023 - Az.: 343-GE-235-13705/2019 - wurde das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grund-wasser aus den Brunnen „Ramstein 1 - 3“ zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber dem Begünstigten, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.

Gemäß § 108 LWG i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt, zwei Wochen zur Einsichtnahme auszulegen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegt aus vom

25.10.2023 bis 07.11.2023

bei den Technischen Betrieben der Verbandsgemeinde Trier-Land

Bischofstr. 7, 54311 Trierweiler, Dienstzimmer Nr.: 603

Dienstzeiten: Mo. - Do., 8:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, Fr., 8:30 Uhr - 13:00 Uhr

Die Abschlussbekanntmachung wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de (Bekanntmachungen) veröffentlicht.

Matthias Daleiden
Erster Beigeordneter