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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 42/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

über die Durchführung der Direktwahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers des Ortsbezirks Ralingen der Ortsgemeinde Ralingen

I.

Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Ralingen hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers für den Ortsbezirk Ralingen eingereicht wurde.

II.

Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe oder eines Einzelbewerbers oder Einzelbewerberin zugelassen worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, dass gemäß § 62 Abs. 6 KWG am 24. November 2024 keine Wahl zur Ortsvorsteherin/zum Ortsvorsteher stattfindet.

Ralingen, den 11.10.2024
Gez.: Alfred Wirtz
Ortsbürgermeister und Wahlleiter der Ortsgemeinde Ralingen