Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Ralingen hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers für den Ortsbezirk Ralingen eingereicht wurde.
Da kein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe oder eines Einzelbewerbers oder Einzelbewerberin zugelassen worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, dass gemäß § 62 Abs. 6 KWG am 24. November 2024 keine Wahl zur Ortsvorsteherin/zum Ortsvorsteher stattfindet.