Gemäß § 14 Abs. 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) i. V. m. § 27 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Am Donnerstag, 27. November 2025, 18:30 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus Rodt die Wahl des 2. Stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rodt statt. Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rodt und der Jugendfeuerwehr Rodt, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.