Mitteilungen des Vorsitzenden
Bürgermeister Holstein teilte dem Gremium u. a mit, dass
- die Verbandsgemeinde eine Serie neuer Flyer zu unterschiedlichen Themen (Ausbildung, Freiwillige Betreuung in den Grundschulen und „Zukunft Trier-Land - Förderung“) erstellt habe. Weitere Faltblätter (Jugendpflege, Standesamt, Feuerwehr, Mobiles Rathaus) würden noch folgen.
- die Toilettensanierung in der Grundschule Ralingen planmäßig durchgeführt werden konnte.
Teilräumliche Fortschreibung Flächennutzungsplan Teilbereich Wohnen und Gewerbe; Ortsgemeinde Zemmer
Die Ortsgemeinde Zemmer beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler, in den Ortsteilen Zemmer, Rodt und Schleidweiler neue Baugebiete zu entwickeln. Dazu ist es notwendig, entsprechende Bebauungspläne aufzustellen, welche sich gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln müssen.
Die Ortsgemeinde Zemmer plant die Neuausweisung von Baugebieten in einer Größe von ca. 11,6 ha. Nach Abzug von Tauschflächen verbleiben ca. 8,4 ha, die im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land neu als Wohnbauflächen, also über das derzeitige Flächenpotential hinaus, ausgewiesen werden müssten, um die Planungsabsichten der Ortsgemeinde umsetzten zu können.
In Bezug auf die anstehende gesamträumige Fortschreibung des FNP, Themenbereich Wohnen und Gewerbe, hat die Ortsgemeinde in ihrem o.g. Beschluss in der Sitzung vom 07.07.2022 klargestellt, dass nach Umsetzung der jetzt beantragten teilräumlichen Fortschreibung dort dann keine weiteren Wohnbauflächen zugunsten der Ortsgemeinde ausgewiesen werden sollen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Verteilschlüssel für alle Ortsgemeinden aufzulisten und Kartenmaterial zur Teilfortschreibung Zemmer vorzulegen. Sollten die Unterlagen aufgrund von noch zu führenden Abstimmungsgesprächen nicht rechtzeitig zur nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates vorliegen, soll die Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses respektive der Sitzung des Verbandsgemeinderates im Dezember erfolgen.
Dieser Beschlussvorschlag wurde mit 12 Ja-Stimmen, 2-Nein-Stimmen und einer Enthaltung so angenommen.
Zuschuss für Jugendring
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss einstimmig, den bisher nicht gewährten Zuschuss für das Jahr 2021 in Höhe von 3.500 € noch rückwirkend auszuzahlen zur Erfüllung bisher zurückgestellter Ausgaben und Anschaffungen.
Starkregen- und Hochwasserereignisse, Beschaffung PSA und Anhänger für Sandsacklager
Der Haupt- und Finanzausschuss Trier-Land empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land
einstimmig die Beschaffung von
Die Finanzierung wird über den Nachtragshaushalt gesichert.
Wald- und Vegetationsflächenbrände, Beschaffung von feuerwehrtechnischem Gerät
Der Haupt- und Finanzausschuss Trier-Land empfiehlt einstimmig dem Verbandsgemeinderat Trier-Land die Beschaffung von
AGT-Träger, Überjacken (Hupf 1) und Überhosen (Hupf 2)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig die weitere Beschaffung von 20 Überjacken und 20 Überhosen für AGT – Träger.
Die Finanzierung wird über den Nachtragshaushalt gesichert.
Freiwillige Feuerwehr Trier-Land, Beschaffung Pumpenanhänger
Der Haupt- und Finanzausschuss Trier-Land empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig die Beschaffung eines Feuerwehranhängers, incl. Tauchpumpen, Zubehör und Befestigungsmaterial.
Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 30.000,00 EUR sind über den Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen.
Ersatzbeschaffung Technischer Hilfesatz für die FFW Zemmer
Der Haupt- und Finanzausschuss Trier-Land empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig die Beschaffung eines Technischen Hilfesatzes für die FFW Zemmer zu einem Gesamtpreis von 32.563,76 EUR (brutto) bei der Fa. Feuerwehrtechnik Schmitt, Neuwied.
Die zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von ca. 3.000,00 EUR werden über den Nachtragshaushalt gesichert.
Beschaffung Tragkraftspritze FOX 4 für TSF-W Butzweiler
Der Haupt- und Finanzausschuss Trier-Land empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig die Ersatzbeschaffung einer Tragkraftspritze Marke Rosenbauer Modell Vox 4 zu einem Bruttopreis von 16.922,68 EUR bei der Fa. Schmitt Feuerwehrtechnik Neuwied.
Die Finanzierung wird über den Nachtragshaushalt gesichert.
Beschaffung Feuerwehreinsatzstiefel
Der Haupt- und Finanzausschuss Trier-Land empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig die weitere Ersatzbeschaffung von Feuerwehreinsatzstiefeln in Höhe von ca. 5500,00 EUR.
Die Finanzierung wird über den Nachtragshaushalt gesichert.
Ersatzbeschaffung Feuerwehranhänger der FFW Welschbillig
Der Haupt- und Finanzausschuss Trier-Land empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig die Beschaffung eines Feuerwehranhängers bei der Fa. VVS Monzel zu einem Preis von 2799,00 EUR.
Die Finanzierung wird über den Nachtragshaushalt gesichert.
Ankauf ehemaliger Gerätewagen Licht
Der Haupt- und Finanzausschuss Trier-Land empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig den Ankauf des ehemaligen Gerätewagen GW-Licht vom Landkreis Trier-Saarburg zu einem Preis von 5.000,00 EUR.
Für den Umbau des Fahrzeuges sollen maximal 5.000,00 EUR für Materialkosten zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzierung wird über den Nachtragshaushalt gesichert.
Feuerwehrhaus Sirzenich, Ausbau durch Förderverein
Der Haupt- und Finanzausschuss Trier-Land empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig den Förderverein Sirzenich für die beschriebene Baumaßnahme mit 1.000,00 EUR zu unterstützen.
Änderung der Gefahrenabwehrverordnung Trier-Land
Eine Überarbeitung der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land ist aufgrund einer Änderung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.09.2020 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG) notwendig.
Der Haupt- und Finanzausschuss der VG Trier-Land empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die einstimmig die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Trier-Land zu beschließen.
2. Nachtragshaushaltssatzung und -plan Verbandsgemeinde Trier-Land 2022
Durch verschiedenartige Veränderungen im Haushalt der VG Trier-Land ist die Aufstellung einer 2.Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 notwendig geworden.
Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates Trier-Land empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig, der II. Nachtragshaushaltssatzung nebst Anlagen zuzustimmen.
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://pv-rat.de/ratsinfo/trierland abrufbar.