Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Neubau eines Feuerwehrhauses Edingen-Godendorf
Die ADD hat mit Schreiben vom 28.07.2023 die Notwendigkeit des Bauvorhabens anerkannt. Dem vorzeitigen Baubeginn vor der Bewilligung einer Zuwendung wurde ebenfalls zugestimmt. Es wurden im Falle einer Förderung eine Landeszuweisung in Höhe von 275.000,- EUR als Festbetrag in Aussicht gestellt.
2. Beschaffung eines TSF-W für die FFW Olk, Umwidmungsantrag
Mit Schreiben vom 14.07.2023 hat die ADD dem Umwidmungsantrag von einem KLF zu einem TSF-W und einer gleichzeitigen vorzeitigen Beschaffung nun auch schriftlich zugestimmt. Im Falle einer Förderung kann nach der aktuellen Festbetragsübersicht-Fahrzeuge mit einer Landeszuwendung in Höhe von 41.000,- EUR gerechnet werden.
3. Billigkeitsleistungen zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden und Gemeindeverbände im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe 2021
Ein Antrag auf Erstattung der „Lohnkosten für Feuerwehrleute“ im Rahmen der Fluthilfe wurde mit Bescheid vom 24.05.2023 durch die ADD abgelehnt. Gegen diesen Bescheid wurde vorsorglich Widerspruch eingelegt.
Aufgrund der Ablehnung des Fluthilfeantrages wurde eine Billigkeitsleistung beim Ministerium des Inneren und für Sport beantragt. Mit Bescheid vom 29.08.2023 wurde eine Soforthilfe in Höhe von 27.313,45 EUR gewährt. Mit dieser Billigkeitsleistung des Ministeriums sind alle Kosten für diesen Bereich abgedeckt.
Der Widerspruch bei der ADD konnte somit zurückgezogen werden.
Auftragsbestätigung Einsatzleitwagen (ELW 1) nach Rohbauabnahme
Der Feuerwehrausschuss beschloss einstimmig zusätzlich für den ELW 1 einen Unfalldatenspeicher zu beschaffen. Hierzu muss die Finanzierung gesichert sein.
Der Feuerwehrausschuss fasste einstimmig folgende Beschlüsse:
| a) | Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat nicht weiter an dem Ziel der Planung und Realisierung eines gemeinsamen Feuerwehrgeräthauses und Dorfgemeinschaftshauses in Beßlich festzuhalten. Insofern werden alle Beschlüsse, die der Absicht der Planung und Realisierung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses und Dorfgemeinschaftshauses in Beßlich dienten, aufgehoben. |
| b) | Die Verbandsgemeinde nimmt das Angebot der Ortsgemeinde Newel positiv zur Kenntnis und lässt prüfen, ob die Fläche im Umfeld des bisherigen Gerätehauses (Gemarkung Beßlich, Flur 3, Flurstück Nr. 52) den Anforderungen des Baubedarfs für ein neues Feuerwehrgerätehaus, evtl. unter Einbeziehung des Bestandsgebäudes, genügt und ob sich das Projekt dort realisieren lässt. |
| c) | Der Vorsitzende wird ermächtigt, vergaberechtskonform notwendige Planungsleistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu beschaffen und entsprechende Aufträge zu erteilen. Diese Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Feuerwehrausschuss die Maßnahme ebenfalls befürwortet. |
Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.