Wir möchten hiermit alle Zahlungspflichtigen, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass am
15. November 2022
der vierte Abschlag 2022 für Grundsteuer, Hundesteuer, Wasser/Kanal und Gewerbesteuer fällig wird.
Damit die Zahlungen pünktlich bei uns eingehen, bitten wir Sie, die Überweisungen rechtzeitig bei Ihrer Bank zu veranlassen.
Bitte geben Sie dabei unbedingt die vollständige Kunden-/Buchungs-Nr. an, damit Fehlbuchungen vermieden werden.