Gemäß § 14 Abs. 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) i. V. m. § 27 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Am Dienstag, 17. Dezember 2024, 19:00 Uhr, findet im Feuerwehrgerätehaus Ralingen die Wahlen des Wehrführers; des 1. Stellv. Wehrführers und des 2. Stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ralingen statt. Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ralingen und der Jugendfeuerwehr Ralingen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.