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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 47/2023
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Trier-Land: Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024-2025

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024-2025

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land nebst Haushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2024-2025 liegt gemäß § 97 Abs. 1 GemO während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 125, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat Trier-Land öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Trier-Land haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024-2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Verbandsgemeinde Trier-Land
Trier, den 16.11.2023
gez. Holstein
Michael Holstein
Verbandsbürgermeister