Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fasssung folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
| Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: | gegenüber | erhöht | vermindert | nunmehr |
| bisher | um | um | festgesetzt auf | |
| Euro | Euro | Euro | Euro | |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.806.302 € | 30.345 € | - € | 13.836.647 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 13.806.133 € | 30.345 € | - € | 13.836.478 € |
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 169 € | - € | - € | 169 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||||
| Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 909.731 € | - € | - € | 909.731 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.067.000 € | - € | - € | 1.067.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.189.000 € | 1.000.000 € | - € | 10.189.000 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 8.122.000 € | - 1.000.000 € | - € | - 9.122.000 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 7.212.269 € | - 1.000.000 € | - € | - 8.212.269 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | - € auf | – |
| verzinste Kredite von bisher | 7.746.000 € auf | 8.746.000 |
| zusammen von bisher | 7.746.000 € auf | 8.746.000 |
Die Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 13.12.2023 werden in dem § 3 nicht verändert.
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag festgesetzt | ||
| von bisher | 4.000.000 € auf | 16.000.000 € |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag festgesetzt | ||
| von bisher | - € auf | 2.100.000 € |
Die Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 13.12.2023 werden in den §§ 5 - 11 nicht verändert.
Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs.4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Sie haben folgenden Wortlaut:
Nach Überprüfung genehmigen wir hiermit gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) folgende Gesamtbeträge der in § 2 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land festgesetzten Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
| In der 1. Nachtragshaushaltssatzung neu festgesetzt: | Gesamtbetrag | Genehmigungsbetrag |
| a) | ||
| Von bisher im Haushaltsjahr 2024 | ||
| zur Finanzierung von Investitionsausgaben | 7.746.000 € | |
| des Finanzhaushalts der Verbandsgemeinde | ||
| pauschaler - Teilbetrag: | 7.500.000 € | |
| b) | ||
| Auf NEU im Haushaltsjahr 2024 | ||
| zur Finanzierung von Investitionsausgaben | 8.746.000 € | |
| des Finanzhaushalts der Verbandsgemeinde | ||
| pauschaler - Teilbetrag: | 8.500.000 € | |
| Hiermit genehmigen wir gem. § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 105 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) folgenden Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse insgesamt sowie den folgenden Höchstbetrag der Verbindlichkeiten der Verbandsgemeinde selbst gegenüber der Einheitskasse als kalkulierte „Zwischenfinanzierungsspielräume“ mit kurzfristiger | ||
| In der 1. Nachtragshaushaltssatzung neu festgesetzt: | Gesamtbetrag | Genehmigungsbetrag |
| Von bisher im Haushaltsjahr 2024 | ||
| a) Höchstbetrag der Verbindlichkeiten der VG selbst gegenüber der Einheitskasse | - € | |
| genehmigter Teilbetrag: | - € | |
| b) Höchstbetrag der Kredite | ||
| zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse | 4.000.000 € | |
| insgesamt: | 4.000.000 € | |
| Auf NEU im Haushaltsjahr 2024 | ||
| a) Höchstbetrag der Verbindlichkeiten | ||
| der VG selbst gegenüber der Einheitskasse | 2.100.000 € | |
| genehmigter Teilbetrag: | 2.100.000 € | |
| b) Höchstbetrag der Kredite | ||
| zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse | 16.000.000 € | |
| insgesamt: | 16.000.000 € | |
| Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom | 02. Dezember 2024 | |
| bis einschließlich | 10. Dezember 2024 | |
während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 125, zur Einsicht aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
| Dies gilt nicht, wenn: | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.