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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 48/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung

I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land

für das Jahr 2024 des Doppelhaushaltes 2024 und 2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fasssung folgende

Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

erhöht

vermindert

nunmehr

bisher

um

um

festgesetzt auf

Euro

Euro

Euro

Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

13.806.302 €

30.345 €

- €

13.836.647 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

13.806.133 €

30.345 €

- €

13.836.478 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

169 €

- €

- €

169 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

909.731 €

- €

- €

909.731 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.067.000 €

- €

- €

1.067.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.189.000 €

1.000.000 €

- €

10.189.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 8.122.000 €

- 1.000.000 €

- €

- 9.122.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 7.212.269 €

- 1.000.000 €

- €

- 8.212.269 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

- € auf

verzinste Kredite von bisher

7.746.000 € auf

8.746.000

zusammen von bisher

7.746.000 € auf

8.746.000

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Die Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 13.12.2023 werden in dem § 3 nicht verändert.

§ 4 - Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag festgesetzt

von bisher

4.000.000 € auf

16.000.000 €

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag festgesetzt

von bisher

- € auf

2.100.000 €

§ 5

Die Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 13.12.2023 werden in den §§ 5 - 11 nicht verändert.

Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land

Trier, den 30.10.2024
Michael Holstein
Bürgermeister

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs.4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:

Nach Überprüfung genehmigen wir hiermit gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2. in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) folgende Gesamtbeträge der in § 2 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land festgesetzten Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

In der 1. Nachtragshaushaltssatzung neu festgesetzt:

Gesamtbetrag

Genehmigungsbetrag

a)

Von bisher im Haushaltsjahr 2024

zur Finanzierung von Investitionsausgaben

7.746.000 €

des Finanzhaushalts der Verbandsgemeinde

pauschaler - Teilbetrag:

7.500.000 €

b)

Auf NEU im Haushaltsjahr 2024

zur Finanzierung von Investitionsausgaben

8.746.000 €

des Finanzhaushalts der Verbandsgemeinde

pauschaler - Teilbetrag:

8.500.000 €

Hiermit genehmigen wir gem. § 95 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 105 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) folgenden Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse insgesamt sowie den folgenden Höchstbetrag der Verbindlichkeiten der Verbandsgemeinde selbst gegenüber der Einheitskasse als kalkulierte „Zwischenfinanzierungsspielräume“ mit kurzfristiger

In der 1. Nachtragshaushaltssatzung neu festgesetzt:

Gesamtbetrag

Genehmigungsbetrag

Von bisher im Haushaltsjahr 2024

a) Höchstbetrag der Verbindlichkeiten der VG selbst gegenüber der Einheitskasse

- €

genehmigter Teilbetrag:

- €

b) Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse

4.000.000 €

insgesamt:

4.000.000 €

Auf NEU im Haushaltsjahr 2024

a) Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

der VG selbst gegenüber der Einheitskasse

2.100.000 €

genehmigter Teilbetrag:

2.100.000 €

b) Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse

16.000.000 €

insgesamt:

16.000.000 €

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom

02. Dezember 2024

bis einschließlich

10. Dezember 2024

während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 125, zur Einsicht aus.

gez. Michael Holstein
Michael Holstein
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6, Satz 4 Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr.2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Trier-Land