Der Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Trier-Land nebst Haushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2026-2027 liegt gemäß § 97 Abs. 1 GemO während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Zimmer 125, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat Trier-Land öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Trier-Land haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026-2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026-2027 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und
entscheiden.