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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 49/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Die Ortsgemeinde Welschbillig hat mit dem Bebauungsplan „Auf den Ritten II“ im Jahr 2021 die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des gleichnamigen Baugebiets sowie den Bau eines Einkaufsmarktes geschaffen. Zwischenzeitlich ist das Gebiet komplett erschlossen, Teile der Wohnbebauung sind realisiert und der Einkaufsmarkt ist in Betrieb.

Der Marktbetreiber plant jetzt eine Umstrukturierung / Erweiterung des Marktes. Zu diesem Zweck bedarf es einer Erweiterung der Flächen Sondergebiet Einzelhandel „Nahversorgung“. Entsprechend ergeben sich Änderungen der unmittelbar angrenzenden Mischgebietsflächen.

Da die betroffene Fläche im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land derzeit als Mischgebiet ausgewiesen ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 der Einleitung eines FNP-Änderungsverfahrens zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das hierfür erforderliche Verfahren wird im Parallelverfahren nach § 8 Absatz 3 BauGB zur Änderung des Bebauungsplans durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des FNP-Änderungsverfahrens kann der beigefügten Kartendarstellung entnommen werden.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie Ihre Auswirkungen erfolgt in der Zeit vom 08.12.2025 bis einschließlich 22.01.2026. In diesem Zeitraum wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Vorentwurf der FNP-Änderungsunterlagen besteht aus der Abgrenzung des Planbereichs, der Kartendarstellung sowie der Begründung.

Die Planunterlagen zur Beteiligung können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Trier-Land unter www.trier-land.de im Bereich Bauen & Wirtschaft – Bauen und Wohnen – Planverfahren eingesehen werden.

Zusätzlich können die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstr. 12, 54295 Trier während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr, mittwochs auch von 14:00 bis 15:00 Uhr) eingesehen werden. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Nach telefonischer Vereinbarung unter Tel-Nr. 0651 9798365 ist eine Einsichtnahme grundsätzlich auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Trier, 28.11.2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
Michael Holstein, Bürgermeister