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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 5/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Trier-Land am 11.10.2023

Jahresbericht des Vereins Ferienregion Trier-Land e.V.

Geschäftsführerin Mareike Brinkmann stellte den Jahresbericht 2022 des Vereins Ferienregion Trier-Land e.V. vor. Geprägt war das Jahr vom Wiederaufbau der Infrastruktur, die im Rahmen des Hochwassers 2021 zerstört wurde, sowie die Wiederbelebung des Tourismus nach der Pandemie.

Es sei insgesamt festzustellen, dass die Region wieder touristisch interessant für Besucher sei.

Frau Brinkmann erläuterte, dass man zielgruppenorientiert Messen besucht und mit den benachbarten Tourismusverbänden die Region beworben habe.

Auch das in der Tourist-Information Wasserbilligerbrück angebotene Coworking erfreue sich guter Resonanz.

Vereinbarung zwischen der OG Newel und der VG Trier-Land wg. Kostenanteilen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Baurecht für das BAZ Newel-Echternacher Hof

Auf einstimmige Empfehlungsbeschlüsse des HFA und des AUBKN erklärte der Verbandsgemeinderat Trier-Land einstimmig, dass die Ortsgemeinde Newel nur Kostenanteile für landespflegerische Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem feuerwehrbezogenen Flächenbedarf übernehmen muss.

Darüberhinausgehende nachgewiesene Aufwendungen für die Erstherstellung solcher Maßnahmen erstattet die Verbandsgemeinde der Ortsgemeinde zu gegebener Zeit.

Bürgermeister Holstein wurde ermächtigt, alle hierzu notwendigen Details im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens mit der Ortsgemeinde Newel und ggfs. dem Zweckverband Forst zu verhandeln und hierzu eine Vereinbarung abzuschließen.

Brandschutz- und Ausbildungszentrum -Gründung Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) Trier-Land-

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hat nach entsprechenden Vorberatungen in den Gremien und Ältestenrat abschließende Beschlüsse hinsichtlich der Umsetzung des Brandschutz- und Ausbildungszentrums in Trier-Land gefasst. Insbesondere wurde am 01.03.2023 die Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft mit der SWT-Immobilien-Servicegesellschaft mbH beschlossen.

Im Rahmen der Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden, die dieser Gründung zustimmen müssen, ergaben sich Forderungen die noch zu beschließen sind.

  1. Der Beschluss zur Gründung der Gesellschaft mit der SWT-Immobilen-Servicegesellschaft ist besonderes zu begründen (siehe Beschlussvorschlag)
  2. der Gesellschaftsvertrag war anzupassen

Nunmehr ist die Gesellschaft alleine auf das Projekt Brandschutz- und Ausbildungszentrum Trier-Land zu begrenzen, die Gesellschaftsdauer wird auf die Umsetzungszeit begrenzt und die beschlossene Vertretung der Verbandsgemeinde in der Gesellschaft mit den jeweiligen Fraktionssprecher und dem Bürgermeister musste den Regelungen der GemO angepasst werden. D.H. die Vertreter sind vom Verbandsgemeinderat gem. 45 GemO zu wählen.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.09.2023 dem geänderten Entwurf des Gesellschaftervertrages in der nun vorgelegten und final abgestimmten Form zuzustimmen.

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan - Brandschutz- und Ausbildungszentrum Trier-Land

Entsprechend der Beschlussfassung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 12.07.2023 wurde der Fortschreibungsentwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land, Themenbereich „Wohnen und Gewerbe“ – Brandschutz- und Ausbildungszentrum Trier-Land öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die während der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen so zu behandeln, wie dies in der den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zugänglich gemachten Abwägungstabelle zu den einzelnen Stellungnahmen beschrieben ist.

Weiterhin beschloss der Verbandsgemeinderat die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Trier-Land Themenbereich „Wohnen und Gewerbe“ für das Brandschutz- und Ausbildungszentrum Trier-Land.

Vergabe Planungsleistungen Baumaßnahme Gemeindehaus/Feuerwehrhaus/Bauhof Edingen-Godendorf

Für die v.g. Baumaßnahme hatte der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschlossen, die Auswahl der europaweit auszuschreibenden Planungsleistungen Objektplanung/Technische Gebäudeausstattung (Los 1) und Tragwerksplanung (Los 2) an einen dafür zu bildenden Ausschuss zu übergeben. Dieser Ausschuss setzte sich aus je 5 Mitglieder des Ortsgemeinderates Ralingen und 5 Mitglieder des Verbandsgemeinderates Trier-Land zusammen.

Die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen hatte ergeben, dass für das Los 1 zwei Bewerber für die zweite Runde des Ausschreibungsverfahrens (Präsentationsrunde) die erforderlichen Unterlagen abgaben. Für das Los 2 konnten acht Bewerber verzeichnet werden, allerdings wurden nur fünf Bewerber für die 2. Runde zugelassen.

Der Ausschuss befand die Bietergemeinschaft Stein Hemmes Wirtz und Weltzel + Hardt für Los 1 (Objektplanung/Technische Gebäudeausstattung) und das Büro Gorges - Wahlen für Los 2 (Tragwerksplanung) als die geeignetsten Büros für die Durchführung der Planungen für die v.g. Baumaßnahme.

Der Ortsgemeinderat Ralingen stimmte ebenfalls einer Vergabe an diese Büros zu.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land stimmte einstimmig der Vergabe der Planungsleistungen Objektplanung/Technische Gebäudeausstattung an die Bürogemeinschaft Stein Hemmes Wirtz und Weltzel + Hardt und Tragwerksplanung an das Büro Gorges - Wahlen, Reinsfeld, zu.

Feuerwehrgerätehaus Beßlich

In der Sitzung des AUBKN am 18.01.2023 wurde die Entwurfsplanung für ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus und Dorfgemeinschaftshaus in Beßlich bereits vorgestellt und erläutert.

Inzwischen hat sich die Ortsgemeinde Newel entschlossen, das gemeinsame Projekt nicht weiter zu verfolgen, somit kann die Verbandsgemeinde auch nicht weiter daran festhalten.

Die durch die Ortsgemeinde Newel geschlossenen Planungsverträge sind zu beenden. Eine Fortführung der bisherigen Planungsverträge durch die Verbandsgemeinde, die einen Wechsel des Auftraggebers von der Ortsgemeinde Newel auf die Verbandsgemeinde, die Änderung des Bauortes auf das Umfeld des bisherigen Gerätehauses sowie eine wesentliche Änderung des Planungsumfangs durch den Wegfall des Dorfgemeinschaftshauses mit sich bringen würde, ist nach einer Stellungnahme der Zentralen Vergabestelle nicht möglich.

Sofern die Verbandsgemeinde auf dem Grundstück des bisherigen Gerätehauses (Gemarkung Beßlich, Flur 3, Flurstück Nr. 52) ein neues Feuerwehrgerätehaus planen und realisieren möchte, wären die dazu erforderlichen Planungsleistungen vergaberechtskonform zu beschaffen.

Auf entsprechende Rückfrage erläuterte Bürgermeister Holstein das für die erste Planungsphase im Umfeld des bisherigen Feuerwehrhauses im Jahr 2019 Kosten i.H.v. 14.589,65 € entstanden seien. Die zweite Planungsphase im Bereich des ehemaligen Anwesen Knebel habe in den Jahren 2021 bis 2023 Kosten i.H.v. 35.280,22 € verursacht.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig:

a)

Der Verbandsgemeinderat beschließt nicht weiter an dem Ziel der Planung und Realisierung eines gemeinsamen Feuerwehrgeräthauses und Dorfgemeinschaftshauses in Beßlich festzuhalten. Insofern werden alle Beschlüsse, die der Absicht der Planung und Realisierung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses und Dorfgemeinschaftshauses in Beßlich dienten, aufgehoben.

b)

Die Verbandsgemeinde nimmt das Angebot der Ortsgemeinde Newel positiv zur Kenntnis und lässt prüfen, ob die Fläche im Umfeld des bisherigen Gerätehauses (Gemarkung Beßlich, Flur 3, Flurstück Nr. 52) den Anforderungen des Baubedarfs für ein neues Feuerwehrgerätehaus, evtl. unter Einbeziehung des Bestandsgebäudes, genügt und ob sich das Projekt dort realisieren lässt.

c)

Der Vorsitzende wird ermächtigt, vergaberechtskonform notwendige Planungsleistungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu beschaffen und entsprechende Aufträge zu erteilen. Diese Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Feuerwehrausschuss die Maßnahme ebenfalls befürwortet.

Vermessung des "Hehlbachs", Ittel-Kyll

Anhand der Beschlussbücher der Ortsgemeinde Welschbillig aus den Jahren 1979 und 1980 und der Verbandsgemeinde Trier-Land aus dem Jahr 1981 konnte nachvollzogen werden, dass Anfang der 1980er Jahre eine Gewässerausbaumaßnahme an einem Teilstück des Hehlbachs (tlw. in Unterlagen auch Heilbach genannt) im Bereich des Ortsteils Ittel-Kyll durch die Verbandsgemeinde Trier-Land durchgeführt wurde.

Durch den Gewässerausbau ergaben sich in Ittel-Kyll auch erhebliche Veränderungen an privaten Grundstücken, die bis zum heutigen Tage wegen einer fehlenden Vermessung des neuen Bachbettes katastermäßig noch nicht endgültig geregelt wurden.

Nach Ansicht der Verwaltung gehört eine Endvermessung (Grenzbestimmung und Abmarkung) im Zuge des Ausbaus eines Gewässers auch abschließend zur Maßnahme.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig die unverbindliche Vorbereitung einer Vermessung des „Hehlbachs“ auf einem Teilstück der Parzelle Gemarkung Ittel, Flur 4, Nr. 312/2 auf Basis einer vorläufigen Kostenkalkulation i. H. von ca. 40.000 €. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen im Jahr 2024/2025 zur Verfügung gestellt werden und werden mit einem Sperrvermerk versehen.

Vor einer Beauftragung der Vermessungsleistungen muss feststehen, dass sich im neu zu vermessenden Teilabschnitt des Hehlbach aufgrund des in Aufstellung befindlichen Starkregenvorsorgekonzeptes der VG Trier-Land keine Maßnahmen ergeben werden, welche die Neuvermessung im Nachhinein entwerten und später wiederum eine Vermessung des Gewässers erforderlich machen.

Auftragsbestätigung Einsatzleitwagen (ELW 1) nach Rohbauabnahme

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land hatte in seiner Sitzung am 12.10.2022 einstimmig die Ersatzbeschaffung des Einsatzleitwagens (ELW 1) zu einem Preis von 205.652,54 EUR, incl. Mehrwertsteuer, beschlossen. Die Verwaltung vergab daraufhin den Auftrag an die Fa. BOS-Mobile-System GmbH & Co.KG.

Im März 2023 fand die Rohbaubesprechung des Fahrzeuges statt. Es wurden einige kleinere technische Abweichungen vom Angebot notwendig. So wurde u.a. ein Schrank für Großkarten, eine Freisprecheinrichtung für Funk, Accesspoint für WLAN, mit in die Auftragsvergabe aufgenommen.

Aufgrund einer neuen Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz soll der 4 Meter Funk als Rückfallebene erhalten bleiben. Somit sind auch hier weitere technische Einrichtungen am Fahrzeug notwendig.

Um zu einem späteren Zeitpunkt eine Drohne im ELW 1 zu verlasten und zu betreiben, sind ebenfalls weitere technische Vorrichtungen notwendig.

Die beabsichtigten Maßnahmen am ELW 1 nach der Rohbaubesprechung verursachen zusätzliche Kosten. Der Gesamtauftrag beläuft sich nunmehr auf 215.890,68 EUR.

Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig den zuvor genannten weiteren technischen Ausbau des Einsatzleitwagens (ELW1) inklusive Unfalldatenspeicher. Die Vergabe der Auftragserweiterung mit einem neuen Gesamtpreis für den ELW 1 von 215.890,68 EUR soll durch die Verwaltung erfolgen.

Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Welschbillig (Wiederwahl)

Das Amtsgericht Trier hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des für den Schiedsamtsbezirk Welschbillig bestellten Schiedsmanns, Herr Jürgen Müller, am 01.12.2023 abläuft. Herr Müller ist bereit, sich für das Amt des Schiedsmanns zur Wiederwahl zu stellen.

Auf einstimmigen Beschluss des Verbandsgemeinderat wurde dem Amtsgericht Herr Jürgen Müller für das Amt des Schiedsmanns für den Schiedsamtsbezirk Welschbillig vorgeschlagen.

Annahme von Spenden für "Zukunft Trier-Land"

Für die Zukunft Trier-Land Förderung wurden folgende Spenden auf das Konto der Verbandsgemeinde Trier-Land überwiesen:

Einzahler:

Betrag:

Verwendungszweck:

Bauunternehmen

Burger GmbH & Co.KG

150,00 €

Fonds

Zukunft Trier-Land

Der Spender möchte nicht inöffentlicher Sitzung genannt werden

150,00 €

Fond

Zukunft Trier-Land Förderung

Ingenieurbüro Karst GmbH

500,00 €

Zukunft

Trier-Land Förderung

Ingenieurbüro Paulus

und Partner GmbH

500,00 €

Zukunft

Trier-Land Förderung

Der Spender möchte nicht in öffentlicher Sitzung genannt werden

100,00 €

Zukunft

Trier-Land Förderung

Offset-Druckerei Kaspers GmbH

100,00 €

Zukunft

Trier-Land Förderung

UVB Universal-Bau GmbH

100,00 €

Zukunft

Trier-Land Förderung

Der Spender möchte nicht in öffentlicher Sitzung genannt werden

100,00 €

Zukunft

Trier-Land Förderung

Der Spender möchte nicht in öffentlicher Sitzung genannt werden

100,00 €

Fond Zukunft

Trier-Land Förderung

Michael Kattinger

200,00 €

Zukunft Trier-Land

Der Spender möchte nicht in öffentlicher Sitzung genannt werden

100,00 €

Zukunft

Trier-Land Förderung

Der Spender möchte nicht in öffentlicher Sitzung genannt werden

100,00 €

Fonds Zukunft

Trier-Land

Sparkasse Trier

150,00 €

Fonds Zukunft

Trier-Land Förderung

Veit Baumaschinen GmbH

100,00 €

Zukunft Trier-Land

Der Spender möchte nicht in öffentlicher Sitzung genannt werden

100,00 €

Zukunft

Trier-Land Förderung

Die Spenden wurden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kommunalaufsicht, angezeigt.

Derzeit sind insgesamt Spenden in Höhe von 5.075,00 € eingegangen. Der Verbandsgemeinderat Trier-Land beschloss einstimmig, vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht, die Annahme der Spenden für die Zukunft Trier-Land Förderung i. H. v. insgesamt 2.550,00 €.

Wahl eines Mitgliedes in den Schulträgerausschuss (Nichtratsmitglied/Elternvertreter)

Frau Anja Lehnen-Leinert hat ihr Mandat als Mitglied im Schulträgerausschuss (Nichtratsmitglied/Elternvertreter) niedergelegt.

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde Herr Kai Sonnemann einstimmig zum Mitglied in den Schulträgerausschuss (Nichtratsmitglied/Elternvertreter) gewählt.

Für Herrn Sonnemann, der zuvor Stellvertreter war, wurde Herr Roald Andersen als stellvertretendes Ausschussmitglied gewählt.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.