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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 5/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Aus der Sitzung des Schulträgerausschusses im Verbandsgemeinderat Trier-Land am 14.11.2024

Verpflichtung von Ausschussmitgliedern (Nichtratsmitgliedern)

Die anwesenden Ausschussmitglieder und Stellvertreter wurden gemäß § 30 Abs. 2 GemO durch Bürgermeister Michael Holstein namens der Verbandsgemeinde Trier-Land durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende teilte u.a. mit, dass

-

gem. der aktuellen Geburtenstatistik der einzuschulenden Kinder für die nächsten Jahre sich dies wie folgt darstellt:

Einschulungsjahrgang 2025-26:

197 Kinder

Einschulungsjahrgang 2026-27:

205 Kinder

Einschulungsjahrgang 2027-28:

183 Kinder

Einschulungsjahrgang 2028-29:

191 Kinder

Einschulungsjahrgang 2029-30:

174 Kinder

Einschulungsjahrgang 2030-31:

139 Kinder

Betreuungsangebote Grundschulen - Anpassung Elternbeitrag und Essensgeld

Die Elternbeiträge für die außerschulischen Betreuungsangebote an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Trier-Land sind zuletzt zum Schuljahr 2015/2016 angepasst worden. Die Essensgelder wurden zuletzt zum Schuljahr 2022/2023 erhöht.

Da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt und der Verbandsgemeindeanteil an den Gesamtkosten stark angestiegen ist (Schuljahr 2023/24 rd. 230.000 €), ist eine Anpassung der Elternbeiträge und des Essensgeldes zum neuen Schulhalbjahr 01.02.2025 unumgänglich.

Es wird daher nun folgendes vorgeschlagen:

Zum nächsten Schulhalbjahr 01.02.2025 werden die Elternbeiträge für die außerschulischen Betreuungsangebote festgesetzt durchgängig jeweils für das ganze Kalenderjahr auf 70 € monatlich für eine Betreuung bis 14:00 Uhr und auf 100 € monatlich für eine Betreuung bis 16:00 Uhr bzw. für die Freitagsbetreuung der Ganztagsschüler in Trierweiler von 10,80 € auf 15 € bis 14 Uhr und von 35,80 € auf 47 € bis 16 Uhr bzw. von 25 € auf 32 € zusätzlich für die Halbtagsschulkinder bis 16 Uhr.

Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 25%, ebenso können finanzschwache Familien analog den Einkommensgrenzen für die Lernmittelfreiheit eine 25%ige Ermäßigung beantragen.

Weiterhin wird das von den Eltern zu zahlenden Essensgeld pro Mahlzeit auf 4,40 € festgesetzt einheitlich an allen Schulen und wird dann jährlich zum 01.01. des Jahres nach den aktuellen Werten der Sachbezugsverordnung angepasst.

Des Weiteren wird gleichzeitig die Betreuungsordnung für alle Schulen modifiziert.

Der Schulträgerausschuss beschloss einstimmig, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen den aufgeführten Anpassungen wie beschrieben zuzustimmen. Auf das Gutscheinsystem und die Ermäßigungsmöglichkeiten sollen die Eltern nochmal explizit hingewiesen werden.

Instandsetzung Turnhalle Trierweiler

Im Juli 2023 wurde Nässe am Sportboden der Turnhalle Trierweiler festgestellt, für deren Ursache Austritt von Leitungswasser oder beschädigte Grundleitungen oder Fallrohre in Betracht gezogen wurden.

Bei der Öffnung des Hallenbodens an der nassen Stelle wurden an der entnommenen Unterkonstruktion holzzerstörende Pilze festgestellt, welche einen Austausch des Sportbodens mit Erneuerung der Unterkonstruktion aus Holz erforderlich machen. Es wurden Trocknungsmaßnahmen durchgeführt.

Ab etwa der Mitte des Hallenbodens waren die Messungen unauffällig. Eine Kontrollmessung über den gesamten Hallenboden im Oktober 2024 bestätigte, dass sich die Feuchtigkeit nicht weiter ausbreitete. Ohne weitere Öffnung des Bodens ist daher davon auszugehen, dass nur eine Teilfläche pilzbefallen und somit zu erneuern ist.

Im Zuge der Ermittlung der Schadensursachen und des Schadensumfanges wurden, begleitend zur Erstellung des Sachverständigengutachtens, mehrere Firmen beratend involviert und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Gesamtsumme: 153.000,- €

Auf Basis des von der Sachversicherung beauftragten Gutachtens wurden folgende Versicherungsleistungen festgestellt und zwischenzeitlich an die Verbandsgemeinde erstattet:

1)

Für die Wiederherstellung des Hallenbodens 14.671,75 €. Diese Summe beinhaltet die Wiederherstellungskosten des nassen Bodens an der Aufbruchstelle sowie die Suchkosten für die Feststellung der Schadensursachen. Folgeschäden, die z.B. durch den holzzerstörenden Pilz verursacht wurden, sind nicht abgedeckt.

Für die Brüche in den Abwasserrohren (Regenwasserleitungen und Versätze in den Abwasserleistungen sind nicht versichert) sind die Entschädigungsleistungen auf 1% der Versicherungssumme limitiert. Hieraus resultiert eine Versicherungsleistung in Höhe von 19.154,00 €.

Anschließend beschloss der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, die Maßnahmen zur Instandsetzung der Turnhalle Trierweiler, wie beschrieben, durchzuführen und den Vorsitzenden zu ermächtigen, die hierfür erforderlichen Bauleistungen zur Abdichtung der defekten Abwasserleitungen, der Erneuerung des Sportbodens sowie zur Beschaffung einer Tauchpumpe in Höhe von bis zu 153.000,- € zu vergeben.

Erweiterung Grundschule Zemmer-Rodt (2024/25)

Aufgrund der vorliegenden Geburtenstatistik und den Absichten der Gemeinde Zemmer zur Erschließung weiterer Baugebiete ist auch künftig von einem zweizügigen Bedarf auszugehen. Daher wurde bereits mit Grundsatzbeschluss BV 25/2022 vom 07.04.2022 durch den VG-Rat, nach entsprechender Vorberatung, die weitere Ergänzung von Räumen und Einrichtungen beschlossen, um den Bedarf nach Schulbaurichtlinien für den Betrieb einer zweizügigen Grundschule zu erfüllen. Folgende Einrichtungen und Räume sind demnach erforderlich:

1)

Mehrzweckraum 80 qm

2)

Bibliothek 40 qm

3)

Betreuungsraum 60 qm

4)

Lehrerzimmer 30 qm

Zwischenzeitlich wurden weitere Anforderungen an den Gebäudekomplex GS und Turnhalle (TH) betrachtet und waren in Bezug auf die vorgenannte Bedarfsdeckung abzugleichen:

1)

Eine Erweiterung zu einer Ganztagsschule (GTS) soll tendenziell möglich sein.

2)

Sowohl für die GS als auch für die TH wurden Sanierungsfahrpläne mit der Empfehlung umfangreicher Maßnahmenpakete erstellt. Die Sanierungsfahrpläne sehen hierfür einen Zeitrahmen bis 2050 vor.

3)

Da die Fidei-Halle bereits heute nicht mehr als Versammlungsstätte nutzbar ist und der Neubau „Im Eckelchen“ kurz- bzw. mittelfristig nicht absehbar ist, soll die Ertüchtigung und Umnutzung der TH als Versammlungsstätte geprüft werden.

Die Erweiterung soll in Form eines Anbaus mit direktem Zugang zum Bestandsgebäude in Richtung Schulstraße erfolgen. Im Bestandsgebäude sind kleinere Umbaumaßnahmen erforderlich. Für die Beheizung des neuen Anbaus soll eine Wärmepumpe installiert werden, an den der in 2016/17 realisierte Anbau ebenfalls angeschlossen werden soll, da dieser hierfür bereits die energetischen und technischen Voraussetzungen erfüllt.

Darüber hinaus soll im Rahmen der Planungsleistungen geprüft werden, ob eine Erweiterung der Toilettenanlagen erforderlich wird. Unabhängig davon, ob Umbauarbeiten an den Toilettenanlagen erforderlich werden, müsste gleichzeitig die Eingangssituation verbessert werden. Im Ergebnis sollen die Toiletten dann von innen begehbar sein.

Der auf Basis der DIN 276 (Stand 2.Qrt.2024) ermittelte Kostenrahmen für die Maßnahme stellt sich wie folgt dar (brutto):

1)

Anbau (Neubau)  — 1.725.600,- €

2)

Umbaumaßnahmen im Bestand —  371.900,- €

Summe  — 2.097.500,- €

Für die Erweiterung zur GTS, bei Bedarf:  — 523.200,- €

Die zur Vergabe der Planungsleistungen erforderlichen Mittel stehen unter der Leistung 210011 „Schulgebäude“ in der Maßnahme 70010 „Grundschule Zemmer-Rodt, Erweiterung“ bereit.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, zu beschließen, die Maßnahmen zur Vervollständigung des Raumprogrammes für den zweizügigen Betrieb der Grundschule Zemmer-Rodt durchzuführen und den Vorsitzenden zu ermächtigen im Benehmen mit den Beigeordneten, nach erfolgter Ausschreibung die Vergaben im Zusammenhang mit der Beschaffung der Planungsleistungen durchzuführen.

Sachstand Generalsanierung GS Kordel

Der Schulträgerausschuss nahm den aktuellen Sachstand „Generalsanierung Grundschule Kordel“ zur Kenntnis und befürwortet einstimmig die weitere dargestellte Vorgehensweise.

Die vollständige Sitzungsniederschrift (öffentlicher Teil) ist im Internet unter https://ratsinfoservice.de/ris/trierland abrufbar.