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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 50/2025
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Information an alle Grundstückseigentümer

Mitte Dezember 2025 werden innerhalb des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-LandAblesebriefe verschickt, mit der Bitte uns den Wasserzählerstand bis zum 10.01.2026 mitzuteilen. Die Grundstückseigentümer, die nachfolgende Voraussetzungen erfüllen, können einen Antrag auf Absetzung der Kanalbenutzungsgebühren bei der Verbandsgemeinde Trier-Land stellen:

a.)

die einen landwirtschaftlichen Betrieb (Ackerbau oder Viehzucht) besitzen,

b.)

die einen weinbaulichen Betrieb besitzen bei dem Pflanzenschutzspritzungen durchgeführt werden,

c.)

die Obst- oder Gemüseanbau betreiben, bei dem ebenfalls Pflanzenschutzspritzungen durchgeführt werden,

d.)

die einen eigenen Zwischenzähler für nicht eingeleitete Wassermengen installiert haben.

Der in Punkt d.) genannte Zwischenzähler muss in 2025 bei der Verbrauchsabrechnung angemeldet worden sein. Nähere Informationen hierzu oder für eine zukünftige Installation eines eigenen Zwischenzählers erhalten Sie unter: verbrauchsabrechnung@trier-land.de, Tel. 0651/9798-137.

Der vorgenannte Absetzungsantrag muss bis zum 15.01.2026 der Verbandsgemeinde Trier-Land vorliegen. Der Antrag ist in dieser Ausgabe abgedruckt, kann aber auch im Internet unter www.trier-land.de abgerufen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land