Die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land weist darauf hin, dass die in den letzten Jahren ergangenen Dauerbescheide für die Grundsteuern nicht mehr gelten. Daher erhalten die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer Anfang Januar die neuen Grundsteuerbescheide 2025, die nun solange gelten, bis sie durch Änderungen aufgehoben werden.
Die Festsetzung der Abgaben zum Deutschen Weinfonds und der Abgaben für die Absatzförderung geschieht gem. § 17 Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 18.07.1995 (GVBL 1995, S. 275) zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.10.2024 (GVBl. 2024 S. 357).
Für alle Hundehalter, bei denen sich keine Änderung zur Hundehaltung gegenüber dem Jahr 2024 ergeben hat, wird die Hundesteuer für das Jahr 2025 durch diese öffentliche Bekanntmachung aufgrund § 6 Abs. 5 der jeweiligen Hundesteuersatzungen der Ortsgemeinden Aach, Franzenheim, Hockweiler, Igel, Kordel, Langsur, Newel, Ralingen, Trierweiler, Welschbillig und Zemmer in der jeweils gültigen Fassung in der für das Jahr 2024 veranlagten Höhe festgesetzt.
Für 2025 erhalten die steuerpflichtigen Hundehalter bei unverändertem Sachstand somit keinen neuen Steuerbescheid. Die Fälligkeiten 15.02., 15.05.,01.07., 15.08 und 15.11. sind zu beachten.
Die Bescheide bestehen solange, bis ein neuer Abgabenbescheid ergeht, der dann auch wieder bis zu einer Änderung gilt.
Um die Steuertermine (Fälligkeiten) nicht zu versäumen wird empfohlen, der Verbandsgemeindekasse Trier-Land ein SEPA-Mandat für SEPA-Basislastschriften zu erteilen. Bereits erteilte SEPA-Mandate behalten ihre Gültigkeit.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier schriftlich oder durch Niederschrift erhoben werden.