Damit kleine Bürgerprojekte von Vereinen oder von gemeinnützigen Organisationen leichter eine LEADER-Förderung erhalten können, hat die LAG Moselfranken gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz einen unbürokratischen Förderweg eröffnet. Mit der Förderung von „Ehrenamtlichen Bürgerprojekten“ soll zu einer Stärkung unseres Leitbilds „Mensch – Region – Europa – weiter auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Luxemburg-Frankreich“ beigetragen werden.
Wer kann Anträge auf eine LEADER-Förderung einreichen?
| • | z.B. Vereine, gemeinnützige Organisationen, Nicht-Regierungsorganisationen, Gruppe nicht organisierter Menschen, Stiftungen (Aufzählung nicht abschließend!) | |
| • | keine kommunalen Körperschaften oder Betriebe, keine Einzelpersonen, keine politischen Parteien oder Vereinigungen | |
| Was kann gefördert werden? | ||
| • | Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt. | |
| • | Das Projekt muss einem oder mehreren Handlungsfeldern der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken zugeordnet werden: | |
|
| o | Wirtschaftlich zusammen wachsen |
|
| o | Sozialen Zusammenhalt stärken |
|
| o | Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren |
|
| o | Nachbarschaftsregion gemeinsam weiterentwickeln |
| • | Insbesondere folgendes ist förderfähig: Kleinere ehrenamtliche Maßnahmen zur Verschönerung des Ortsbildes, Erhalt von Mundart und Kulturerbe, Förderung von Tier-, Natur- und Klimaschutz, Jugendförderung, Nachbarschaftshilfe, Seniorenarbeit, Fachreferenten, Imagekampagnen und Mitgliederakquise, (Aufzählung nicht abschließend) | |
| • | Folgende Maßnahmen können nicht gefördert werden: z.B. Grillfeste, Kaffee- und Kuchen-Veranstaltungen, Vereinsfeiern, Ausflugsfahrten, regelmäßige und ohne einen LEADER-Zuschuss ohnehin stattfindende Veranstaltungen/ Aktionen, für die Vereinstätigkeiten selbstverständliche Anschaffungen, Vorhaben mit Gewinnerzielungsabsicht (Aufzählung nicht abschließend) | |
| Wie hoch ist die Förderung? | ||
| • | Die Höhe der Unterstützung von Einzelprojekten lokaler Akteure beträgt mindestens 1.000,00 € und maximal bis zu 3.000,00 € pro Einzelprojekt nach Mittelverfügbarkeit. | |
| • | Die Unterstützung darf die Höhe der vorgesehenen Ausgaben des Einzelprojektes nicht übersteigen. Die Gesamtkosten jedes Einzelprojekts müssen mindestens 1.000,00 € betragen. | |
| Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab? | ||
| (1) | Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee beraten zu lassen. | |
| (2) | Bis zum Ende des Projektaufrufs ist bei der LAG-Geschäftsstelle eine formlose Projektbeschreibung (kein Antragsvordruck!) einzureichen. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen anschließend auf Vollständigkeit. | |
| (3) | Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte in einer gemeinsamen Sitzung und legen dabei eine Punktzahl sowie den Förderbetrag für jedes Projekt fest. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus. | |
| (4) | Der Vorhabenträger schließt im nächsten Schritt eine Zielvereinbarung mit der LAG Moselfranken ab. Nach Abschluss des Projektes muss bis spätestens 15.10.2025 bei der LAG-Geschäftsstelle ein Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen eingereicht werden. | |
Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus.
Wichtige Eckdaten zum 2. Projektaufruf für Ehrenamtliche Bürgerprojekte Fördermittel-Budget: 40.000,00 € (davon 30.000,00 € Mittel des Landes Rheinland-Pfalz* und 10.000,00 € projektunabhängige kommunale Mittel der LAG Moselfranken)
*Die Landesmittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und einer Bewilligung durch die ADD.
Zeitschiene:
• Start des Aufrufes: 1. Februar 2025
• Ende des Aufrufes: 1. April 2025
• Einreichungsfrist für Förderanträge: 1. April 2025, 23.59 Uhr
• Datum der Projektauswahl durch die LAG: 23. April 2025
Inhalt des Aufrufes: Für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland 2023-2029 können Projekte eingereicht werden.
Die vollständigen Förderregelungen für Ehrenamtliche Bürgerprojekte sowie ein Leitfaden zur Antragstellung finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de/informationen-vordrucke/downloads – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.
Regionale Ansprechpersonen
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Förderantrags mit einem der folgenden Ansprechpersonen der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:
| • | Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell |
|
| (Tel. 06581/81-165; E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de) |
| • | Jennifer Lichter bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land |
|
| (Tel. 0651/9798-148; E-Mail: jennifer.lichter@trier-land.de) |
| • | Malte Awolin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz |
|
| (Tel. 06501/83-103; E-Mail: malte.awolin@konz.de |
Stelle für die Einreichung der Anträge
Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken
Geschäftsstelle:
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Matthias Faß
Schlossberg 6, D-54439 Saarburg
Tel. 06581 81-165
E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de
Internet: www.lag-moselfranken.de
Eine Einreichung per Mail ist ausreichend!
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können!