Gemäß § 14 Abs. 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) i. V. m. § 27 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Am Mittwoch, 22. März 2023, 19:00 Uhr, findet in der Markt- und Kulturscheune in Welschbillig die Wahl des 2. stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Welschbillig statt. Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Welschbillig und der Jugendfeuerwehr Welschbillig, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.