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Amtsblatt VG Trier-Land
Ausgabe 7/2024
Verbandsgemeinde Trier-Land
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Bekanntmachung

des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land

zur Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastungserteilung

für das Haushaltsjahr 2022

Die Verbandversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Trier-Land hat in der Sitzung am 30.01.2024 den Jahresabschluss 2022 festgestellt und gleichzeitig dem Verbandvorsteher und den betroffenen stellvertretenden Verbandvorstehern die Entlastung gemäß § 114 GemO, in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen den Buchgewinn in Höhe von 49.118,19 € mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die mit der Pflichtprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 erteilt. Der Jahresabschluss 2022, nebst Anlagen, liegt gemäß § 27, Abs. 3, der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999, in Verbindung mit § 90 Abs. 1 GemO, an sieben Werktagen und zwar vom 19.02.2024 bis einschließlich 27.02.2024 beim Wasserwerk Trier-Land –Zweckverband-, im technischen Dienstleistungszentrum Trier-Land, Außenstelle Bischofstraße 7, 54311 Trierweiler (Industriegebiet), während der Dienststunden, in Zimmer 603, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gerne kann ein Termin zur Einsichtnahme unter der Telefonnummer 0651 9798 -603 vereinbart werden.

54311 Trierweiler, 16.02.2024 Wasserwerk Trier-Land

-Zweckverband-

Jürgen Karst
-Werkleiter-