| Baumaßnahme: | Ingenieurleistung für das Ingenieurbauwerk Bogenbrücke und Wirtschaftsweg an der K22Kimmlinger Bach, OG Kordel |
| Auftraggeber: | Ortsgemeinde Kordel, vertreten durch den Ortsbürgermeister M.Roth |
| Kurzbeschreibung: | Gegenstand der Ausschreibung ist die Ingenieurleistung für das Ingenieurbauwerk Bogenbrücke und Wirtschaftsweg an der K22 Kimmlinger Bach in Kordel. |
| Die Bogenbrücke weißt nach der Hauptprüfung entsprechend der DIN 1076 einen ungenügenden Bauwerkzustand auf. Entsprechend des Prüfberichtes muss die Brücke abgebrochen und wiederhergestellt werden. |
| Bewerbungsbedingungen: |
| Die Ausschreibung wird im Wege eines wettbewerbsoffenen Verfahrens gem. Ziffer 5.4. Verwaltungsvorschrift öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bieter im Hinblick auf deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Zuverlässigkeit wird durch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen geprüft, §§ 123 ff. GWB. Tritt eine Bietergemeinschaft auf, muss jedes Mitglied dieser Bietergemeinschaft die Zuverlässigkeitsvoraussetzungen erfüllen. |
| Die Wertung von Angeboten erfolgt anhand der Zuschlagskriterien die sich aus der Anlage C ergeben. |
| Gegenstand der Beauftragung: |
| Gegenstand der Beauftragung ist die Ingenieurleistung für das Ingenieurbauwerk Einfeldbrücke gemäß Teil 3, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke HOAI. |
| Die Auftragsvergabe erfolgt in 2 Stufen: |
| Stufe I LPH 1-4 |
| besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung, Angebote Dritter einholen, |
| Planungsbegleitende Vermessung |
| Stufe II LPH 5-9, |
| besondere Leistungen: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. |
| Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Kosten betragen insgesamt ca. 50.000 € netto. |
| Die Honorartafel zu §§ 42 ff. HOAI soll zur Anwendung kommen. |
| Wir sehen das Vorhaben in der Honorarzone II. |
| Das gesetzliche Preisrecht der HOAI ist nicht zwingend anzuwenden, dennoch möchten wir eine Vergütungsvereinbarung in Anlehnung an die HOAI vereinbaren. |
| Dabei finden jedoch die festgesetzten Mindest- und Höchstsätze der HOAI keine Anwendung. |
| Ausführungsbeginn: | schnellstmöglich |
| Angebotsunterlagen: | Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich unter |
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| Angebotseröffnung: | Mittwoch, 13.03.2024, 09:30 Uhr, |
| Bindefrist: | 12.04.2024 |
| Nachprüfungsstelle | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabeprüfstelle-, Stiftstraße 9, 55116 Mainz |