in der Förderperiode 2023-2029
Fördermittel können bis 15. April angefragt werden
Das Motto „Mensch – Region – Europa – weiter auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Luxemburg-Frankreich“ ist das Leitbild der Lokalen AktionsGruppe (LAG) Moselfranken für die neue Förderperiode 2023-2029. Um unsere Region gemeinsam weiter voranzubringen, stehen für innovative Projekte attraktive LEADER-Fördermittel bereit.
Wer kann Anträge auf eine LEADER-Förderung einreichen?
Es gelten die Fördersätze der genehmigten LEADER-Entwicklungsstrategie der LAG Moselfranken:
Was kann gefördert werden?
Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab?
(1) Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee beraten zu lassen.
(2) Bis zum Ende des Projektaufrufs ist bei der LAG-Geschäftsstelle ein Projektsteckbrief inkl. zusätzlicher Anlagen einzureichen. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen anschließend auf Vollständigkeit.
(3) Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte in einer gemeinsamen Sitzung und legen dabei eine Punktzahl sowie den Fördersatz für jedes Projekt fest. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Vorhaben gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus.
(4) Nach positivem Auswahlbeschluss kann schließlich der offizielle LEADER-Förderantrag bei der Bewilligungsstelle Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht werden. Hierzu stehen dem Projektträger maximal sechs Monate nach Auswahlbeschluss durch die LAG-Mitglieder zur Verfügung. Eine nicht fristgerechte Antragstellung führt grundsätzlich zur Aufhebung der vorhabenbezogenen Projektauswahl und ggf. zum Verfall der Fördermittel.
Wichtige Eckdaten zum 2. Projektaufruf
Fördermittel-Budget: 367.686,97 €
(davon 267.686,97 € ELER-Mittel, 100.000,00 € Landesmittel*)
*Die Landesmittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und stehen prioritär für private und grenzüberschreitende Vorhaben zur Verfügung.
Zeitschiene:
Inhalt des Aufrufes: Für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland 2023-2029 können Projekte eingereicht werden.
Die geltenden Projektauswahlkriterien, die LEADER-Entwicklungsstrategie sowie den wichtigen Projektsteckbrief finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de/informationen-vordrucke/downloads – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.
Regionale Ansprechpersonen
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projektsteckbriefs mit einem der folgenden Ansprechpersonen der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:
• Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
(Tel. 06581/81-165; E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de)
• Katharina Boettcher bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
(Tel. 0651/9798-133; E-Mail: katharina.boettcher@trier-land.de)
• Malte Awolin bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz
(Tel. 06501/83-103; E-Mail: malte.awolin@konz.de
Stelle für die Einreichung der Anträge
Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken
Geschäftsstelle:
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Matthias Faß
Schlossberg 6, D-54439 Saarburg
Tel. 06581 81-165
E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de
Internet: www.lag-moselfranken.de
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe in die Projektauswahl einbezogen werden können!