Gemäß § 14 Abs. 2 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) i. V. m. § 27 Gemeindeordnung (GemO) wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Am Donnerstag, 03. April 2025, 19:00 Uhr, finden im Feuerwehrgerätehaus die Wahlen des 1. Stellv. Wehrführers und des 2. Stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Wintersdorf statt. Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Wintersdorf und der Jugendfeuerwehr Wintersdorf, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.