Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Konz hat bei Veranstaltungen in Tawern und Nittel Interessierte darüber informiert, wieviel Windkraft es aktuell in der VG gibt, welche gesetzliche Vorgaben es hierzu gibt und wie die aufwendigen Genehmigungsverfahren ablaufen. Hintergrund ist, dass aktuell einige Projektentwickler an der Obermosel versuchen, sich frühzeitig Grundstücke zu sichern, um dort in Zukunft möglicherweise Windräder zu bauen. Der gültige Flächennutzungsplan lässt allerdings rechtlich erst einmal nicht zu, dass mehr Anlagen gebaut werden.
Im Moment sind rund 1,5 Prozent aller Flächen für Windkraft zugelassen. Das ist mehr als der Gesetzgeber vorschreibt. Sollte ein weiterer Ausbau vorgesehen sein, sind hierzu Schritte auf verschiedenen Ebenen nötig - u.a. von den Ortsgemeinden und vom Rat der Verbandsgemeinde.
Bei der Ausweisung von Windkraftflächen werden unterschiedliche Faktoren im Planrechtsverfahren untersucht und abgewogen, z. B. der Arten- und Naturschutz, die komplette Landschafts- und Gebietsentwicklung, die Abstände zu Siedlungen sowie Aspekte der Land- und Forstwirtschaft. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass es mindestens fünf bis sieben Jahre dauern wird, bis die gesetzlichen Voraussetzungen für einen möglichen Ausbau der Windkraft geschaffen werden können. Erst im Anschluss daran können die einzelnen Anlagen gebaut werden.
Wenn Grundstücke im selben Gebiet zu einem sehr frühen Zeitpunkt an unterschiedliche Projektentwickler verpachtet werden, besteht die Gefahr, dass ein Flickenteppich entsteht. Dies könnte ggf. den Bau weiterer Windkraftanlagen in der Verbandsgemeinde Konz verhindern.