Nach dem Stand der Arbeiten werden alle Vorbereitungen getroffen, damit ab dem 02.03.2026 die Asphaltarbeiten durchgeführt werden können.
Am 10.02.2026 hat der Stadtrat den Haushalt für 2026 beschlossen. An Investitionsmaßnahmen sind für Könen vorgesehen: Erweiterung der Grundschule zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes, die Anlegung eines Outdoor-Fitnessplatzes, Planungskosten für die Sanierung der Brunnenstraße (zwischen Ortslage und Bachbrücke), Ausbau der Wald- und Jahnstraße und Planungskosten für den Umbau des Sportplatzes zum Kunstrasenplatz mit einer Investitionssumme von insgesamt 2.598.000 €.
Bei einem Haushaltsvolumen im Ergebnishaushalt von rund 39.700.000 € ergibt sich ein Fehlbedarf von 964.000 €.
Dies erfordert eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern. Hier wurde von dem neuen Steuerungsinstrument im Rahmen der Grundsteuerreform Gebrauch gemacht, wonach differenzierte Sätze für Wohngrundstücke, Nicht-Wohngrundstücke, sowie unbebaute Grundstücke, möglich sind. Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A und Grundsteuer B für Wohngrundstücke 500 %, für unbebaute und für bebaute Grundstücke (Nicht-Wohngrundstücke) 800 % der Steuermessbeträge.
Für den Bebauungsplan „Campingplatz Könen“ wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen, ebenso die erforderlichen Verfahrensschritte für die Änderung des B-Plans (Wohnen 60 +).
Für den Umbau des Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz wurde der Grundsatzbeschluss gefasst und die Vergabe der Planungsleistungen nach erforderlicher Ausschreibung vorbereitet.