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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderats

Öffentliche Sitzung am 15.12.2022

Erweiterung der Kita Zerf; Vergabe der Planungsleistungen

Der Anstieg der zu betreuenden Kinder und die erweiterten Betreuungszeiten haben dazu geführt, dass eine Erweiterung der Kita notwendig wird. Trotz des Wegfalls der Kinder aus Hentern, Paschel und Schömerich nach Errichtung einer Kita in Hentern werden laut aktueller Aussage des Kreisjugendamtes künftig dauerhaft sechs Gruppen in Zerf benötigt, so dass der Anbau eines zusätzlichen Gruppenraumes mit Nebenräumen und eines Bewegungsraumes erforderlich ist.

Mit der Planung zur Erweiterung möchte die Ortsgemeinde Zerf so schnell wie möglich beginnen. Zunächst sollen nur die Architektenleistungen vergeben werden, die Fachplaner (technische Gewerke und Statiker) erst zu einem späteren Zeitpunkt. Von den grob geschätzten Kosten, für die jetzt notwendige Erweiterung ausgehend, müssen die Planungsleistungen in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden, da die Summe der Planungsleistungen nach derzeitigem Stand den Schwellenwert von netto 215.000 Euro überschreiten.

Um die vorbereitenden Festlegungen und somit die Ausschreibung in die Wege zu leiten, ist es erforderlich, ein Abstimmungsgespräch zwischen der Ortsgemeinde, Vergabestelle und Bauamt zu führen. Das erforderliche Raumprogramm ist vor der Ausschreibung mit dem Kreisjugendamt abzustimmen.

Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, die Vergabestelle mit der Ausschreibung der Architektenleistungen zum Anbau/Erweiterung der Kindertagesstätte Zerf zu beauftragen. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung zur Finanzierung der Planungskosten. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die neue Kita-Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Zerf, Baldringen und Vierherrenborn vorzubereiten.

Anlegung von behindertengerechten Bushaltestellen mit Buswartehalle in der Deeswiese, Zerf; Auftragsvergabe

Die Ortsgemeinde Zerf beauftragte für die Anlegung von vier behindertengerechten Bushaltestellen mit Buswartehalle in der Deeswiese das Ingenieurbüro Paulus & Partner aus Wadern mit der Ausschreibung der Baumaßnahme. Das Vergabeverfahren wurde seitens der Vergabestelle öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin lagen sieben Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung der Angebote gemäß § 16-16d VOB/A hat die Firma Clemens aus Saarburg, mit einer Angebotssumme von 130.254,19 Euro brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Kosten für die Baumaßnahme zuzüglich Planungskosten und Beleuchtung liegen bei rund 151.000 Euro (130.254 Euro Baukosten, 12.500 Euro Planungskosten, 8.000 Euro Beleuchtung). Gemäß Bewilligungsbescheid vom 30.09.2022 beträgt die bewilligte Förderung des Landesbetriebs Mobilität nach dem Landesverkehrsförderungsgesetz zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse 86.700 Euro. Der bei der Ortsgemeinde verbleibende Eigenanteil beträgt rund 64.300 Euro.

Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, den Auftrag zur Anlegung von vier behindertengerechten Bushaltestellen mit Buswartehalle in der Deeswiese an die Firma Clemens aus Saarburg zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 130.254,19 Euro brutto.

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Zerf

Gemäß der Neufassung werden die Gebührensätze zukünftig ausschließlich in der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Zerf festgesetzt und ausgewiesen.

Der Ortsgemeinderat hat beschlossen,

1. den Änderungen zuzustimmen und die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Zerf

2. in der Haushaltssatzung die umsatzsteuerpflichtigen Grabpflegeleistungen sowie die Leistungen für die Grabeinfassung auszuweisen.

Feststellung der Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde und Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten für die Rechnungsjahre 2019 und 2020 gemäß § 114 Absatz 1 der Gemeindeordnung (Gemo)

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Martin Bodem, berichtete über die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 vom 17.11.2022. Die Prüfungen haben keine Verstöße gegen die Vorschriften für die Finanzbuchhaltung und die Haushaltswirtschaft, die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungsabwicklung und die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ergeben. Der Ortsgemeinderat hat die Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses umgesetzt und folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO die geprüften Jahresabschlüsse 2019 und 2020 festgestellt und beschlossen. Des Weiteren hat der Ortsgemeinderat beschlossen, soweit dies im Einzelfall noch nicht erfolgt ist, nachträglich der Leistung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen 2019 und 2020 zuzustimmen.

2. Der Ortsgemeinderat hat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO den Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und die Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu entlasten.

Anhebung der Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer); Gesetzentwurf der Landesregierung Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG)

Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des LFAG vorgelegt, der mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft treten soll. Im Entwurf ist eine Anhebung der sogenannten Nivellierungssätze (also das normierte Niveau der Hebesätze) vorgesehen, mit der die gemeindlichen Realsteuereinnahmen bei der Ermittlung der Steuerkraft angesetzt werden. Die Nivellierungssätze sollen wie nachstehend aufgeführt, geändert werden:

Grundsteuer A 345 v.H. (bisher 300 v.H.)

Grundsteuer B 465 v.H. (bisher 365 v.H.)

Gewerbesteuer 380 v.H. (bisher 365 v.H.)

Die Sätze bei der Grundsteuer A und B orientieren sich am Bundesdurchschnitt. Bei der Gewerbesteuer soll der Satz aus wirtschaftspolitischen Gründen unterhalb des Bundesdurchschnitts bleiben. Durch die Anpassung der Nivellierungssätze entsteht ein entsprechender Anpassungsdruck bei der Festsetzung der örtlichen Hebesätze, da der Anspruch auf Schlüsselzuweisungen A und die Umlage der Gemeinden auf Basis der Nivellierungssätze ermittelt werden. Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, die Realsteuersätze wie nachstehend ab dem Jahr 2023 anzupassen:

Grundsteuer A von derzeit 360 v.H. auf 345 v.H.

Grundsteuer B von derzeit 460 v.H. auf 465 v.H.

Gewerbesteuer unverändert 365 v.H.

Verlängerung der Optionsfrist zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz

Wie bekannt wurden seitens der Verwaltung im Hinblick auf die bestehende gesetzliche Regelung alle erforderlichen Schritte zur Anpassung an das neue Recht veranlasst und umgesetzt. Insoweit empfiehlt die Verbandsgemeindeverwaltung den Umstieg einheitlich für alle Mandanten zum 01.01.2023.

Der Ortsgemeinderat beschließt den Widerruf der Optionserklärung vom Herbst 2016 mit Wirkung zum 01.01.2023 unter der Bedingung, dass durch das Jahressteuergesetz 2022 eine Verlängerung der Optionsfrist zur Einführung § 2 b Umsatzsteuergesetz beschlossen und verkündet wird. Er beauftragt die Verwaltung den Widerruf gegenüber dem Finanzamt fristgerecht zu erklären.

Informationen und Anfragen

Ortsbürgermeister Rainer Hansen informierte über den Sachstand Neugestaltung des Marktplatzes. Erster Ortsbeigeordneter Bruno Thiel berichtete über getroffene Eilentscheidungen gemäß § 48 Gemo:

- 22.11.2022 Überplanmäßige Ausgabe ca. 1000 Euro für die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Kindergarten

- 02.12.2022 Überplanmäßige Ausgabe 749 Euro für die Neuanschaffung einer Waschmaschine für den Kindergarten