Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Saarburg am Mittwoch, 25.01.2023, um 18 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6 in Saarburg
Zu der Jagdgenossenschaftsversammlung werden hiermit alle Jagdgenossen (Eigentümerinnen und Eigentümer bejagbarer Grundstücke im Jagdbezirk) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Saarburg eingeladen.
Zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Saarburg gehören nachfolgende Flächen:
| • | Grundstücke der Gemarkung Saarburg links der Saar, mit Ausnahme der Flure 33, 34, 35 in ganzer Größe und den Fluren 21 und 26 teilweise sowie |
| • | Grundstücke der Gemarkung Saarburg rechts der Saar (Beurig) mit Ausnahme der Eigenjagdbezirke „Kammerforst“ und „Schadall“ |
Einzeleinladungen an die Jagdgenossen ergehen nicht.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen durch:
| - | die Ehegattin / den Ehegatten oder die Lebenspartnerin / den Lebenspartner oder |
| - | eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder |
| - | eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder |
| - | ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Saarburg oder |
| - | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person. |
Ein Jagdgenosse kann höchstens drei Vollmachten in seiner Person vereinigen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht über die Jagdjahre 2017-2021 |
| 3. | Entlastung des Vorstands gem. Satzung der Jagdgenossenschaft |
| 4. | Neuwahl des Jagdvorstands für die Amtsperiode 2023-2028 |
| 5. | Beschlussfassung über die Neufassung der Übertragungsvereinbarung zwischen der Jagdgenossenschaft Saarburg und der Stadt Saarburg |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung zum Jagdpachtverhältnis Saarburg I-West |
| 7. | Anfragen |
Zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen liegt das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) in der Zeit vom 11.01.2023 - 25.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Zimmer 108/113 1. OG, während der Dienststunden aus (telefonische Terminvereinbarung vorab notwendig).
Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind durch die Jagdgenossen innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen.
Es wird auf die zum Zeitpunkt der Versammlung geltende Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verwiesen. Eintritt wird unter der Beachtung der zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Regelungen gewährt.