Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Taben-Rodt wird folgende Grabstätte aufgerufen:
Familiengrabstätte
Neidinger, Yvonne +1981
Neidinger, Franz +1995
Die Angehörigen werden gebeten, alle aufstehenden Anlagen (Kreuze, Grabsteine, Grabeinfassungen inklusive Fundamente usw.) bis zum 31.03.2024 gemäß § 21 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Taben-Rodt vom 28.06.1985 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 21.06.2021 abzuräumen und zu beseitigen.
Nach dem 31.03.2024 geht das nicht abgeräumte Grab gemäß der o. g. Satzung in das Eigentum der Ortsgemeinde Taben-Rodt über.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Beseitigung dann auf Kosten der Angehörigen durch die Ortsgemeinde Taben-Rodt erfolgt.