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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Heddert

Jagdgenossenschaftsversammlung

Am 27.01.2025 um 19.00 Uhr, findet im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses in Heddert eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Heddert statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Heddert vom 19. März 2012 eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

-

die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder

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eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder

-

eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder

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ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Heddert oder

-

eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Heddert.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
  2. Bericht über das Jagdjahr 2023/24 mit Aussprache
  3. Beratung und Beschlussfassung über die anderweitige Verwendung des Reinertrags für das Jagdjahr 2023/24
  4. Entlastung des Jagdvorstands nach § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Heddert das Jagdjahr 2023/24
  5. Neuwahl des Jagdvorstands der Jagdgenossenschaft Heddert zum 01.04.2025
  6. Verschiedenes

Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 11.01.2025 bis 26.01.2025 beim Jagdvorsteher Josef Wagner, Gartenstraße 1 in Heddert, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).

Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind durch die Jagdgenossen innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen.

Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Heddert vom 19. März 2012 sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

Heddert, 06.01.2025
Josef Wagner, Jagdvorsteher