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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Vierherrenborn

Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn findet am Donnerstag, 23.01.2025, um 20.00 Uhr, im Bürgerhaus in Vierherrenborn statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn vom 23. Februar 2012 eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

-

die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder

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eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder

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eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder

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ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn oder

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eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher
  2. Bericht über das Jagdjahr 2023/2024 mit Aussprache
  3. Beratung und Beschlussfassung über die anderweitige Verwendung des Reinertrages für das Jagdjahr 2023/2024
  4. Entlastung des Jagdvorstands für das Jagdjahr 2023/2024
  5. Verschiedenes, Informationen und Anfragen

Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 08.01.2025 bis 23.01.2025 beim Jagdvorsteher Thomas Brose, Römerstraße 34, 54314 Vierherrenborn sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).

Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen. Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Vierherrenborn vom 23. Februar 2012 sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

Vierherrenborn, 06.01.2025
Thomas Brose, Jagdvorsteher