Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am 23.01.2025 um 19 Uhr, im Landgasthof Kopp, Am Kirchberg 5 in Hentern statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 3. April 2012 eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:
| - | die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder |
| - | eine Verwandte/einen Verwandten in gerader Linie oder |
| - | eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder |
| - | ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen oder |
| - | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person. |
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen.
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung durch die Jagdvorsteherin |
| 2. | Bericht über das Jagdjahr 2023/24 mit Aussprache |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die anderweitige Verwendung des Reinertrags für das Jagdjahr 2023/2024 |
| 4. | Entlastung des Vorstands nach § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen der Jagdjahre 2023/2024 |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über Erstellung/Aktualisierung des elektronischen Jagdkatasters |
| 6. | Neuwahl der Jagdvorstands für die Amtszeit 01.04.2025 bis 31.03.2030 |
| 7. | Verschiedene, Informationen (u.a. Aufteilung des Jagdbezirks in Jagdbögen, Neuverpachtung ab 01.04.2026), Anfragen |
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 08.01.2025 bis 23.01.2025 bei der Jagdvorsteherin Jennifer-Laura Höfer, Ringstraße 4, 54314 Baldringen, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).
Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen. Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.