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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen

Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am 23.01.2025 um 19 Uhr, im Landgasthof Kopp, Am Kirchberg 5 in Hentern statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 3. April 2012 eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

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die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder

-

eine Verwandte/einen Verwandten in gerader Linie oder

-

eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder

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ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen oder

-

eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen.

Tagesordnung

1.

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3.

4.

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7.

Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 08.01.2025 bis 23.01.2025 bei der Jagdvorsteherin Jennifer-Laura Höfer, Ringstraße 4, 54314 Baldringen, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).

Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen. Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

Baldringen, 06.01.2025
Jennifer-Laura Höfer, Jagdvorsteherin