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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Bekanntmachung

Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Gehöferschaftsanteile ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:

Gemarkung

Gewann/Lage

Größe

Serrig/Irsch

Gehöferschaft Serrig

3 Ruthen, 3/32 Ruthen

und 6/4 Ruthen

Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der obigen Gehöferschaftsanteile interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Telefax 0651 715-17633, bis spätestens 17.01.2025 schriftlich mitzuteilen.

Trier, 03.01.2025
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- Untere Landwirtschaftsbehörde -