Wegen Ablauf der satzungsmäßigen Ruhefristen können Reihengrabstätten (Reihen- und Urnengrabstätten) der Bestattungsjahre 1998 und früher aufgehoben werden.
Wahlgrabstätten (Familiengräber) bei der die Ruhezeit des Letztbestatteten 25 Jahre erreicht hat, können ebenfalls aufgehoben werden.
Für die abgeräumten Grabsteine und Grabeinfassungen wird in der Zeit von Montag, 13.03.2023 bis Montag 03.04.2023 ein Container zur Verfügung gestellt.
Die Grabstelleninhaber werden an den entstehenden Containerkosten anteilig beteiligt.
Bitte teilen Sie mir eine Containernutzung rechtzeitig mit. Der Container darf ausschließlich mit Steinen und Betonmaterial befüllt werden.