Öffentliche Sitzung am 08.02.2023:
Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023
Der Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2023 für den Gemeindewald Zerf enthält alle für den Forstbetrieb erwarteten Erträge (insbesondere Holzverkaufserlöse, Kostenerstattungen wie z. B. Waldwildschadensverhütungspauschale u. a.) sowie den geplanten Aufwand (insbesondere Lohn- und Sachaufwand, Unternehmereinsatz, Revierdienstkosten, Berufsgenossenschaftsbeitrag).
Demnach beträgt der Gesamt-Plan-Ertrag: 691.572 Euro, der Gesamt-Plan-Aufwand 587.325 Euro, woraus sich ein voraussichtliches Abschlussergebnis von 104.247 Euro ergibt. Darin sind bereits geplante Ausgaben für Investitionen in Höhe von 103.240 Euro enthalten.
Der Ortsgemeinderat hat dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2023, wie von der Forstverwaltung vorgelegt, zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ins Leben gerufen. Es handelt sich um eine bundesweite Förderung u. a. zur Unterstützung eines an den Klimawandel angepassten Waldmanagements für private und kommunale Waldbesitzende. Die Förderung ist abhängig von der Größe der zuwendungsfähigen Fläche und der hier zugrunde liegenden Kriterien (zwischen 55 und 100 Euro/Jahr/ha). Bei einer Inanspruchnahme der Förderung verpflichtet sich der Waldbesitzer für einen langen Zeitraum (10 bzw. 20 Jahre) die strikten Kriterien zur Waldbewirtschaftung umzusetzen.
Der Ortsgemeinderat hat der Empfehlung des Ausschusses für Forst-, Jagd- und Landwirtschaft zugestimmt, den Förderantrag für das Klimaangepasste Waldmanagement, sofern dieser Aussicht auf Erfolg hat, nochmals zu stellen und die Auswirkungen (finanziell und für die zukünftige Waldbewirtschaftung) mitzutragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Bodenschutzkalkung 2023/2024 im Kommunalwald
Im Bereich des Forstamtes Saarburg wird im Gemeinde- und Privatwald auf verschiedenen Waldflächen eine Bodenschutzkalkung stattfinden. Die Notwendigkeit der Kalkung ergibt sich aus einem Gutachten der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF). Die Kalkung wird mit 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (Nettokosten, die MwSt. ist nicht förderfähig) gefördert. Für regelbesteuerte Betriebe entstehen aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung keine zusätzlichen Kosten. Die Förderanträge wurden bereits vorsorglich gestellt, um die zur Verfügung stehenden Fördermittel zu sichern. Landesforsten Rheinland-Pfalz führt für die Betriebe, die sich an der Bodenschutzkalkung beteiligen, im Frühjahr 2023 eine Ausschreibung durch. Hierzu ist eine entsprechende Beschlussfassung notwendig. Die Bodenschutzkalkung kann laut Gutachten der FAWF aus ökologischen Gründen nur außerhalb der Vegetationszeit ausgeführt werden, d. h. vom 1. Oktober bis 31. März. Wegen der Größe des Kalkungsgebiets (Bereich Zerf und Greimerath) ist geplant, die Kalkung im Zeitraum - Winter 2023 und Frühjahr 2024 durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Bodenschutzkalkung entstehen gemäß Kostenkalkulation Gesamtkosten von 403.200 Euro netto (= 479.808 Euro brutto) bei einer Förderung i. H. von 362.880 Euro (90 Prozent der Nettokosten). Somit verbleibt ein Eigenanteil von 40.320 Euro netto bei der Ortsgemeinde. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2023 war die Notwendigkeit der Bodenschutzkalkung nicht bekannt und ist daher auch kein Bestandteil des Forstwirtschaftsplans bzw. des Haushaltsplans. Im Rahmen des in der Aufstellung befindlichen Doppelhaushalts 2023/24, ist der auf 2023 entfallende Anteil (rd. 25 Prozent) der Bodenschutzkalkung zu berücksichtigen. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Durch einstimmigen Beschluss hat der Ortsgemeinderat der Durchführung der Bodenschutzkalkung sowie der Übernahme des Eigenanteils von zehn Prozent der Gesamtkosten (40.320 Euro), vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht, zugestimmt.
Beratung zur Durchführung von Investitionsmaßnahmen in den Haushaltsjahren 2023/2024 und für die Folgejahre
Zur Vorbereitung der Investitionsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2023/2024 und zur Beantragung von Fördermitteln ist frühzeitig durch den Ortsgemeinderat zu entscheiden, welche Investitionsmaßnahmen in den folgenden Jahren, aber insbesondere in den Jahren 2023 und 2024 zur Ausführung gelangen sollen.
Der Ortsgemeinderat hat über die Investitionsmaßnahmen beraten und schlägt vor, folgende Investitionsmaßnahmen im Haushaltsplan 2023/2024 mit folgenden Änderungen zu veranschlagen:
Produkt 36501 Kindergarten
Maßnahme 42 Erweiterungsbau
Bau- und Planungskosten 2023 100.000 € (statt 400.000 €) 2024 200.000 € (statt 800.000 €)
Produkt 42401 Sportplätze
Maßnahme 69 Anlegung Mehrgenerationenspielfeld am Sportplatz Zerf
2023 0 € (statt 20.000 €) 2024 20.000 € (statt 0 €)
Produkt 42402 Ruwertalhalle
Maßnahme 46 Baumaßnahmen Ruwertalhalle
2023 0 € (statt 20.000 €) 2024 40.000 € (statt 20.000 €)
Produkt 54101 Gemeindestraßen
Maßnahme 29 Straßenbeleuchtung Ergänzungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme
2023 10.000 € (statt 20.000 €) 2024 15.000 € (statt 0 €)
Produkt 11402, 54101 Liegenschaften
Maßnahme 63 Neubaugebiet „Auf der Langfuhr“
2023 150.000 € Planungskosten (statt 3.760.000 €) 2024 3.000.000 € (statt 0 €)
In den Folgejahren wurde der Rest veranschlagt
Produkt 55503 Wirtschaftswege
Konto 523300 Sanierung, notwendige Unterhaltungsaufwendungen
2023 150.000 € (statt 20.000 €)
Einzahlung/Finanzierung 2023 75.000 € (statt 10.000 €)
Produkt 42401 Sportanlage
Maßnahme 32 Sanierung Sportplatzgebäude
Sanierung Heizung und Duschen 2023 35.000 € (statt 30.000 €) 2024 10.000 € (statt 30.000 €)
Planungskosten 2023 0 € (statt 10.000 €) 2024 10.000 € (statt 0 €)
Der Ortsgemeinderat hat die einzelnen Investitionsmaßnahmen einvernehmlich beraten und Änderungen vorgeschlagen. Ortsbürgermeister Hansen bespricht die Änderungen mit der zuständigen Fachabteilung und diese werden im Haushaltsplan 2023/2024 eingeplant. Es wurde kein Beschluss gefasst.
Informationen und Anfragen
| a. | Sachstand Bushaltestelle Deeswiese: Der Vorsitzende teilte mit, dass der Baubeginn durch die Firma Clemens, Saarburg, in Kürze startet. Für die Dauer der Bauzeit wird eine Not-Bushaltestelle vor der Ruwertalhalle eingerichtet. |
| b. | Der Vorsitzende teilte mit, dass am Samstag, 11.03.2023, ein Treffen „Ehrenamt in der Ortsgemeinde Zerf“ stattfindet. |
Im nichtöffentlichen Teil befasste sich der Ortsgemeinderat mit Grundstücksangelegenheiten.