Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden: Gemarkung Zerf
| Gewann/Lage | Wirtschaftsart | Größe (ar) |
| Oberste Knaubert | Landwirtschaftsfläche | 86,52 |
| Bahnhofstraße | Gebäude- / Freifläche, Landwirtschafts- / Waldfläche, Erholungsfläche | 78,15 |
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb der oben aufgeführten Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4, Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-411, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 15.03.2024 schriftlich mitzuteilen.