Die diesjährige Jagdgenossenschaftsversammlung findet am Donnerstag, 20.03.2025 um 20 Uhr im Clubheim MSC Zerf, Hauptstraße 32, statt, zu der hiermit gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Zerf II vom 02.05.2013 eingeladen wird. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden, volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in einer Person vereinigen.
Tagesordnung:
Das Grundflächenverzeichnis für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zerf II liegt in der Zeit vom 05.03.2025 bis 19.03.2025 zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen beim Unterzeichner, Am Großbach 2, Zerf aus. Die Jagdgenossen sind verpflichtet, Veränderungen hierzu anzuzeigen. Diese Veränderungsanzeigen und Anträge auf Berichtigung sind während des Auslegezeitraums nur unter Vorlage von amtlichen Nachweisen vorzubringen.