Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
| Gemarkung | Gewann/Lage | Wirtschaftsart | Größe (Ar) |
| Mandern | Zwischen Büdelt und Fröschelsborn | Landwirtschafts-fläche | 269,05 |
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebs am Erwerb des oben aufgeführten Grundstücks interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651 715-314, Fax 0651 715-17633, bis spätestens 14.03.2025 schriftlich mitzuteilen.