Der Ortsgemeinderat Kirf hat in seiner Sitzung am 21.12.2022 beschlossen, den Beschluss aus der Sitzung vom 30.10.2019 über die Aufstellung eines Bebauungsplans im Verfahren gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) zur Ausweisung eines Neubaugebietes im talseitigen Anschluss an die Bestandsbebauung in der Kandelstraße aufzuheben.
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und somit die Einstellung des Planverfahrens werden hiermit bekannt gegeben.
Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.