Aufgrund der Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes unterliegen Kaltwasserzähler der Eichpflicht. Die Eichgültigkeit beträgt sechs Jahre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Privatzählern (z.B. Zwischenzähler für die Gartenbewässerung) mit Baujahr 2018 die Eichgültigkeit zum 31.12.2024 abgelaufen ist und diese somit für die Jahresendabrechnung 2025 nicht mehr berücksichtigt werden können.
Diese Privatzähler sind durch den Grundstückseigentümer durch neue, geeichte Zähler auszutauschen. Der Wechsel ist den Verbandsgemeindewerken unter Angabe des Wechseldatums, der Kundennummer sowie Fotos der beiden Zähler per E-Mail oder Anschreiben anzuzeigen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per E-Mail: entgelte@werke.saarburg-kell.de oder während den Telefonzeiten Montag und Freitag von 8.30bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr unter 06581 9281-25 oder -27 gerne zur Verfügung.