Von März bis November 2025 werden in Rheinland-Pfalz verschiedene Stichprobenflächen im Rahmen des FFH-Monitoring regelmäßig begangen und das Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten dokumentiert. Das Monitoring ist für die Mitgliedsstaaten der EU gemäß Art. 11 der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) verpflichtend durchzuführen und dient der Überwachung des Erhaltungszustands der in den Anhängen der Richtlinie verzeichneten Pflanzen- und Tierarten. Zudem werden Lebensraumtypen untersucht.
Die dabei erhobenen Daten fließen in die Erstellung eines nationalen Berichts ein, zu dessen Übermittlung an die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie alle 6 Jahre verpflichtet sind. Die Erhebungen auf den Probeflächen haben keinen Einfluss auf die bestehende oder zukünftige Nutzung der Flächen.
Die Erfassungen erfolgen durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) mit dafür ausgewiesene Experten. Damit diese externen Kartierenden im Gelände zu erkennen sind, sind sie mit einem Schild ausgestattet mit der Beschriftung „Kartierung Naturschutz - Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz“ und mit einem Dienstsiegel. Die beauftragten Experten sind verpflichtet, die Beauftragung im Fahrzeug bereitzuhalten.
Im Rahmen der Erhebungen für das FFH-Monitoring ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, Grundstücke zu betreten (§ 2 LNatSchG).