Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Merzkirchen findet am Donnerstag, 03.04.2025 um 19.00 Uhr, in der „Destille Mary Hemmerling“ in Merzkirchen statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Merzkirchen eingeladen wird.
Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht (Vordruck auf der Website der VG) vertreten lassen durch:
Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Merzkirchen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht über die Reinertragsverwendung aus den Jagdjahren 2015/16 - 2024/25 |
| 3. | Entlastung des Jagdvorstands für die Jagdjahre 2015/16 bis 2024/25 nach § 6 Nr. 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Merzkirchen |
| 4. | Neuwahl des Jagdvorstands |
| 5. | Informationen/Anfragen |
Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen in der Zeit vom 18.03.2025 - 02.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Raum 108 sowie beim Jagdvorsteher Achim Wehr, Alter Kirchenweg 2, 54439 Merzkirchen aus.
Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Merzkirchen, sind Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) dem Jagdvorstand anzuzeigen.