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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Jagdgenossenschaft Merzkirchen

Jagdgenossenschaftsversammlung

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Merzkirchen findet am Donnerstag, 03.04.2025 um 19.00 Uhr, in der „Destille Mary Hemmerling“ in Merzkirchen statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Merzkirchen eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht (Vordruck auf der Website der VG) vertreten lassen durch:

  • die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder
  • eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder
  • eine ständig von einem Mitglied beschäftigte Person oder
  • ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Merzkirchen oder
  • eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen - § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Merzkirchen.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Eröffnung durch den Jagdvorsteher

2.

Bericht über die Reinertragsverwendung aus den Jagdjahren 2015/16 - 2024/25

3.

Entlastung des Jagdvorstands für die Jagdjahre 2015/16 bis 2024/25 nach § 6 Nr. 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Merzkirchen

4.

Neuwahl des Jagdvorstands

5.

Informationen/Anfragen

Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme für die Jagdgenossen in der Zeit vom 18.03.2025 - 02.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Raum 108 sowie beim Jagdvorsteher Achim Wehr, Alter Kirchenweg 2, 54439 Merzkirchen aus.

Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Merzkirchen, sind Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) dem Jagdvorstand anzuzeigen.

Merzkirchen, 10.03.2025
gez. Achim Wehr, Jagdvorsteher