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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Endstufenausbau Neubaugebiet „Leimkaul“ Schoden - Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Der Langtext unter https://www.subreport.de/E73547827 ist zu beachten.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Zentrale Vergabestelle, Rathausstraße 2, 54427 Kell am See, Telefon 06581 81-171 oder 81-172, e-mail: vergabestelle@saarburg-kell.de, schreibt für die Verbandsgemeindewerke Saarburg-Kell öffentlich aus:

Bauvorhaben: Endstufenausbau Neubaugebiet „Leimkaul“ in der Ortsgemeinde Schoden

Art u. Umfang der Leistung: ca. 2000 m² Asphaltdeckschicht, ca. 360 m Mittelrinne (muldenförmig), ca. 750 m Bordanlage Rinne, ca. 150 m² Pflaster, ca. 85 m² Wasserbaupflaster

Bauherr und Auftraggeber: Ortsgemeinde Schoden, vertreten durch Ortsbürgermeister Rüdiger Hausen

Gewähltes Vergabeverfahren: öffentliche Ausschreibung

Vergabe-Nr.: 26-122-2024

Art des Auftrags: Bauleistung

Ort der Ausführung: Neubaugebiet „Leimkaul“ in Schoden

Ausführungsfrist: Baubeginn: 23. KW 2024

Fertigstellung: 40. KW 2024

Aufteilung in Lose: nein

Zulassung von Nebenangeboten: ja, Pauschalangebote sind nicht zugelassen

Anforderung der Vergabeunterlagen: ab sofort ausschließlich elektronisch unter: https://www.subreport.de/E73547827

Angaben zum elektr.Vergabeverfahren: Es werden elektronische Angebote akzeptiert ohne elektronische Signatur (Textform) Es werden schriftliche Angebote akzeptiert.

Ablauf der Angebotsfrist/ Öffnungstermin/Submission: 11.04.2024, 10.00 Uhr

Zuschlags- Bindefrist: 13.05.2024

Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Rathausstraße 2, 54427 Kell am See

Nachweis zur Eignung: Das Formblatt „Eigenerklärung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt, Vordruck 124 LD

Sicherheitsleistung: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung zu leisten. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung beträgt 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung gem. § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche gem. § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B.

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

Nachprüfstelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier