Titel Logo
Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Lokale AktionsGruppe Moselfranken

2. Förderaufruf zur Einreichung von LEADER-Kleinstprojekten in Moselfranken in der Förderperiode 2023-2029

Fördermittel können bis 28. Mai angefragt werden

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist in der LEADER-Förderperiode 2023-2029 erneut die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer) in Moselfranken möglich. Damit soll zur Stärkung unseres Leitbilds „Mensch – Region – Europa – weiter auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Luxemburg-Frankreich“ beigetragen werden.

Wer kann Anträge auf eine LEADER-Förderung einreichen?

Es gelten die nachfolgenden Fördersätze:

  • Öffentliche Träger (Grundförderung: 60 %, Premiumförderung: 70 %)
  • Gemeinnützige Träger (Grundförderung: 50 %, Premiumförderung: 80 %)
  • Private Träger (Grund- und Premiumförderung: 50 %)

Was kann gefördert werden?

  • Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken unterstützt.
  • Das Projekt muss einem oder mehreren Handlungsfeldern der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken zugeordnet werden:
    • Wirtschaftlich zusammen wachsen
    • Sozialen Zusammenhalt stärken
    • Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren
    • Nachbarschaftsregion gemeinsam weiterentwickeln
  • Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojekts dürfen max. 20.000 Euro betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 Euro können nicht gewährt werden.
  • Ausgaben für reine Ersatzinvestitionen, Sanierungs- und/ oder Instandhaltungsmaßnahmen sowie gebrauchter Maschinen/ Anlagen sind grundsätzlich nicht förderfähig

Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab?

(1) Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee beraten zu lassen.

(2) Bis zum Ende des Projektaufrufs ist bei der LAG-Geschäftsstelle ein Förderantrag einzureichen. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen anschließend auf Vollständigkeit.

(3) Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte und legen dabei eine Punktzahl sowie den Förderbetrag für jedes Projekt fest. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus.

(4) Der Vorhabenträger schließt im nächsten Schritt einen Unterstützungsvertrag mit der LAG Moselfranken ab. Nach Abschluss des Projektes muss bis spätestens 31.10.2025 bei der LAG-Geschäftsstelle ein Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen eingereicht werden. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus.

Wichtige Eckdaten zum 2. Projektaufruf für Kleinstprojekte

Fördermittel-Budget: 77.777,77 Euro Regionalbudget

(davon 70.000 GAK-Mittel und 7.777,77 Euro projektunabhängige kommunale Mittel der LAG Moselfranken)

*Die GAK-Mittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung

Zeitschiene:

  • Start des Aufrufes: 12. März 2025
  • Ende des Aufrufes: 28. Mai 2025
  • Einreichungsfrist für Förderanträge: 28. Mai 2025, 23.59 Uhr
  • Datum der Projektauswahl durch die LAG: im Laufe des Juni 2025

Inhalt des Aufrufs: Für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland 2023-2029 können Projekte eingereicht werden.

Die geltenden Projektauswahlkriterien, die LEADER-Entwicklungsstrategie sowie das Förderantragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de/informationen-vordrucke/downloads – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.

Regionale Ansprechpersonen

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen ihres Förderantrags mit Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Telefon 06581 81-165, E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de) Kontakt aufzunehmen.

Stelle für die Einreichung der Anträge:

Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken

Geschäftsstelle:

c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Matthias Faß

Schlossberg 6, D-54439 Saarburg

Telefon 06581 81-165

E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de

Internet: www.lag-moselfranken.de

Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge können in die Projektauswahl einbezogen werden.