Ab Mai bis September 2025 werden im Rahmen der „Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz“ Kartierungen auf Stichprobenflächen durchgeführt.
Die dabei erhobenen Daten dienen zur Identifizierung von Schwerpunktvorkommen für den Fledermausschutz. Sie haben keinen Einfluss auf die bestehende oder zukünftige Nutzung der Flächen.
Die Erfassungen erfolgen im Auftrag des Landes, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz.
Vom Landesamt für Umwelt wurden hierfür externe Kartierer beauftragt. Diese sind mit einem Schild für ihr Fahrzeug ausgestattet, mit Dienstsiegel und der Ausschrift: „Kartierung Naturschutz – Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz“. Sie sind verpflichtet, die schriftliche Beauftragung im Fahrzeug bereitzuhalten. Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, Grundstücke zu betreten (§ 2 LNatSchG).