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Saarburger Kreisblatt
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schömerich für das Haushaltsjahr 2023

Der Ortsgemeinderat Schömerich hat am 21.02.2022 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

der Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

(ohne Kredite zur Umschuldung,einschl. Zunahme Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse)

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

3. Hundesteuer

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- entfällt -

(nachrichtlich: Die Gebühren sind in der Haushaltssatzung des Friedhofszweckverbands Hentern abgebildet)

§ 6

Eigenkapital

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorvorjahres (2020)

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres (2021)

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des ersten Haushaltsjahres (Planung 2022)

voraussichtliches Eigenkapital zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres (Planung 2023)

§ 7

über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind im Sinne von § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO erheblich, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz um mehr als 10 v. H. und um mehr als 1.000 Euro

überschritten wird.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Hinweise:

Nach Aufhebung der Generalbeanstandung der vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 durch die Kommunalaufsicht wird diese hiermit bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde

• zu den Festsetzungen im § 2 der Haushaltssatzung sind teilweise erteilt.

Die Genehmigungen haben folgenden Wortlaut:

Gesamtbetrag

Genehmigungsbetrag

Haushaltsjahr 2023

zur Finanzierung von Investitionsausgaben des

220.000

Finanzhaushalts

genehmigter Teilbetrag:

10.000

davon als Vorfinanzierungskredit:

entfällt

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Bürgermeister geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 3. bis 13. April 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Saarburg, Raum 2.OG 405, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Ein Besuch in der Verwaltung ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-405 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).

Der Haushaltsplan ist auf der Internetseite www.saarburg-kell.de - Bürger & Verwaltung - Finanzen - Haushaltspläne - einzusehen.

Schömerich, 22. März 2023
Ortsgemeinde Schömerich
gez. Michael Lauer, Ortsbürgermeister