Einsichtnahme in den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kirf für das Jahr 2025
Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, 54439 Saarburg, Raum 2. OG 209, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Kirf aus.
Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Kirf haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 6, 54439 Saarburg einzureichen.
Ein Besuch in der Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (telefonisch 06581 81-401 oder per E-Mail finanz@saarburg-kell.de).
Der Entwurf des Haushaltsplanes kann ebenfalls im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell unter https://saarburg.gremien.info unter „Haushalte“ eingesehen und bei Bedarf heruntergeladen werden.