Eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Lampaden findet am Donnerstag, 20.04.2023 um 20 Uhr im Bürgerhaus Lampaden statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Lampaden vom 12.04.2012 eingeladen wird.
Jede Jagdgenossin oder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen, volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; wobei mehr als drei Vollmachten keine Jagdgenossin oder Jagdgenosse in einer Person vereinigen darf.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht des 1. Vorsitzenden über das abgelaufene Jagdjahr mit Aussprache |
| 3. | Bericht Kassenwart |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung Vorstand und Kassenwart |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung Verwendung Reinertrag |
| 7. | Mitteilungen und Verschiedenes |
Hinweis: Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Lampaden vom 12.04.2012 sind Änderungen der Eigentumsverhältnisse dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.